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Mit Rücksicht auf die am 5. dieses Monats erfolgte Eröffnung des Betriebes auf der zum An-
schlusse an die sächsische Staatsbahn erbauten Eisenbahnstrecke Außig.Tetschen-Mittelgrund ist auf dem Grenz-
bahnhofe zu Tetschen ein mit unbeschränkten Hebe- und Abfertigungsbefugnissen, insbesondere auch mit Be-
gleitschein- und Begleitzettel-Befugnissen versehenes Nebenzollamt I. Klasse unter der Namensbezeichnung „Königlich
sächsisches Nebenzollamt I. Tetschen"“ errichtet worden, welches von dem gedachten Tage an in Thätigkeit ge-
treten ist und mit der auf demselben Bahnhofe zu errichtenden K. K. österreichischen Zollabfertigungsstelle zu-
sammengelegt werden wird.
Mit Wirkung vom 1. Oktober d. Js. an sind die bisherigen Uebergangsstraßen von Vielbrunn
nach Amorbach, sowie von Vielbrunn nach Laudenbach aufgehoben worden.
4. Marine und Schiffahrt.
Die Königlich griechische Regierung unterwirft alle Provenienzen von der Insel Ikaria einer
Quarantaine von 21 Tagen (vergl. Seite 342.)
5. Heimath- Wesen.
Im nachstehenden Falle hatte das Bundesamt für das Heimathwesen zu entscheiden, ob aus den Umständen,
unter welchen die Rückkehr an den Ort des bisherigen Unterstützungswohnsitzes erfolgte, die Absicht erhelle, den
Aufenthalt daselbst nicht dauernd fortzusetzen (cfr. §. 25 des Reichsgesetzes vom 6. Juni 1870).
Der Tagelöhner G. ist am 28. August 1872 zu Altheim in der bayerischen Rheinpfalz verstorben und
hat seine drei verwaisten Kinder — die Mutter war bereits früher gestorben — in hülfsbedürftigem Zustande
zurückgelassen. Er hatte bis vor etwa 15 Jahren in Sulzbach, Kreis Saarbrücken, mit seiner Familie gewohnt
und dort Unterstützungswohnsitz besessen. Alsdann zog die Familie nach Altheim, wo die Ehefrau des G. zu
Hause war, mit einem von der preußlschen Behörde ertheilten Heimathsscheine; G. erwarb dort ein kleines
Grundstück und wurde daselbst zu den Steuern herangezogen. Als im Jahre 1869 auch in Sulzbach nichts-
destoweniger seine Veranlagung zur Klassen- und Kommunalsteuer erfolgte, reklamirte er hiergegen bei der
Königlichen Regierung in Trier mit der Behauptung, daß er Ausländer, bayerischer Unterthan sei, jeden Sonn-
abend nach Hause gehe und am Montag zur Arbeit bei de Wendel wieder nach Sulzbach komme. Aus dem
preußischen Unterthanenverbande ist G. gleichwohl nicht ausgeschieden, auch blieb er seit dem Umzuge nach
Altheim unverändert in Arbelt auf der de Wendel'schen Koaksfabrik bei Sulzbach und hielt sich nur an Sonn-
und Feiertagen, sowie in Krankheltsfällen bei seiner Familie in Altheim auf. In diesem Arbeitsverhältniß ist
er auch, abgesehen von der Unterbrechung, welche in Folge des Krieges eintrat, wo die Fabrik ruhte, bis zu
seinem Tode geblieben. In Folge der zwischen den bayerischen und den preußischen Behörden gepflogenen