Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiter Jahrgang. 1874. (2)

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3. Zoll-und Steuer-Wesen. 
Dem Königlich preußischen Hauptsteueramte zu Landsberg a. W. ist die unbeschränkte Befugniß zur 
Ausfertigung und Erledigung von Begleitscheinen I. beigelegt worden.
 
Dem Königlich preußischen Nebenzollamt I. zu Ottloczyn, Hauptamtsbezirk Thorn, ist die Befugniß 
zur Erledigung von Begleitscheinen I. über inländisches Salz beigelegt worden.
 
Am 1. November d. Js. wird die von Athus in Belgien nach Rodingen im Großherzogthum Luxem- 
burg führende Eisenbahnstrecke dem Verkehr übergeben werden und gemäß §. 17 des Vereinszollgesetzes vom 
1. Juli 1869 den bestehenden Zollstraßen für den Eisenbahntransport hinzutreten. Von dem gedachten Zeit- 
punkte ab wird in Rodingen für diesen Verkehr unter einstweillger Erhaltung des für den Landverkehr be- 
stehenden Nebenzollamtes II. ein Nebenzollamt I. mit den Befugnissen zur unbeschränkten Verzollung, zur Aus- 
stellung und Erledigung von Begleitscheinen I., zur Ertheilung von Begleitscheinen II. auf das Hauptzollamt 
resp. die Bahnhofs-Zollexpedition in Luxemburg und zur Abfertigung von Mustern ausländischer Handlungs- 
reisenden beim Ein- und Ausgange errichtet werden.
 
Das Königlich bayerische Nebenzollamt I. Neumark in Böhmen ist unter Zurückverlegung des Amts- 
sitzes nach Großalgen, Hauptamtsbeziris Furth a. W., in ein Nebenzollamt II. umgewandelt und in Issigau, 
Königlich bayerischen Hauptamtsbezirks Hof, ist eine, mit der dortigen Aufschlag-Einnehmerel verbundene Ueber- 
gangsstelle mit der Ermächtigung zur Erhebung von Uebergangsabgaben, sowie zur Ausfertigung und Erledigung 
von Uebergangsscheinen errichtet worden. 
  
4. Marine und Schiffahrt. 
Dem Verzeichnisse der Kommissionen für die Prüfung der Seeschiffer für große Fahrt — Nr. 26 des Central- 
Blattes  für 1874, Seite 251 -- tritt unter  
„I. In Preußen.“ 
hinzu:
	        
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