Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiter Jahrgang. 1874. (2)

Central-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben im 
Reichssanzler- Amt. 
  
Zu bezlehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Prels für den Jahrgang Zwel Thaler. 
II. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 6. November 1874. Nr.  45. 
  
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltung Sachen: Verweisung  
       
        
Heimathwesen ... 391.  von Ausländern aus dem Reichsgebiete ... Seite 389. 2. Münz-Wesen: Übersicht über die Ausprägung von Reichs-  
      
 
 
 
 
Neu-Seeland; Eröffnung der Eisenbahn Neuhaldensleben- 
      
münzen ... 390. Debisfelde; Eröffnung der Eisenbahn Eilenburg-Leibzig; 
3. Zoll- und Steuer-Wesen: Kompetenzen von Steuerämtern Eröffnung der Eisenbahn Ebersbach in Sachsen- Seifhenners- 
und Eröffnung von Uebergangsstraßen ... 391. dorf ... 393. 
4. Heimath-Wesen: zwei Erkenntnisse des Bundesamts für das 6. Konssulat-Wesen: Ernennungen etc. ... 394. 
  
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs ist 
1. der Pliesterer Wilhelm Falkenstein, 28 Jahre alt, geboren zu Aachen als vorehelicher Sohn 
der Marie Hubertia Lynen aus Busbach, durch Legitimation niederländischer Staatsangehö- 
riger, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen schweren Diebstahls und Diebstahlversuchs, 
durch Beschluß der Königlich preußischen Regierung in Aachen vom 9. Oktober d. Js.; 
und auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind 
2. der Klempnergeselle Johann Janusch, 32 Jahre alt, gebürtig aus Wien, ortsangehörlg zu 
Sardahely in Ungarn, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, 
sowie wegen Sachbeschädigung, durch Beschluß der Königlich preußischen Regierung in Liegnitz 
vom 24. Oktober d. Js.; 
3. der Maurergeselle Joseph Cassellini aus Bissone (Bezirk Lugano, Kanton Tessin in der 
Schweiz), 22 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, 
durch Beschluß der Königlich preußischen Regierung in Trier vom 22. August d. Js.; 
4. der Arbeiter Emil Tailleur, geboren den 3. Dezember 1846 zu Lillebonne bei Häore (De- 
partement Seine inscrieure in Frankreich), ortsangehörig zu Häore (daselbst), 
5. der Tagelöhner Friedrich Ollivier, geboren den 11. November 1850 zu Le Mesnil-Rogues 
(Departement Manche in Frankreich), ortsangehörig zu Nancy, 
zu 4 und 5 nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, durch Beschluß 
des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten in Metz vom resp. 26. und 27. Oktober d. Js.; 
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