Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiter Jahrgang. 1874. (2)

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1872 und 8. Juni 1873 erfolgt ist, wird am 1. November auf der letzten Strecke Wartha-Glatz eröffnet und 
von demselben Termin ab zu Posttransporten unter Begleitung von Eisenbahn-Postbüreaus benutzt werden, welche 
dem Eisenbahn-Postamte Nr. 14 in Breslau zugewiesen sind. 
An der neuen Bahnstrecke liegen die Postanstalten in Wartha und Glatz, welche bereits zu den 
Eisenbahn-Postanstalten gehören.
 
Berlin W., den 31. Oktober 1874. 
Kaiserliches General-Postamt. 
 
Eröffnung der Eisenbahn Rödelheim-Cronberg. 
Die Eisenbahn zwischen Rödelheim und Cronberg ist am 1. November eröffnet worden, und wird von 
demselben Termine ab zur Beförderung von Postsendungen jeder Art unter Begleitung von Postschaffnern benutzt, 
welche dem Eisenbahn-Postamte Nr. 19 in Frankfurt a. M. zugewlesen sind. 
An der neuen Bahn liegt außer der bereits zu den Eisenbahn-Postanstalten gehörenden Postexpeditlon 
in Rödelheim, die Postexpedition in Cronberg, welche in die Reihe der Eisenbahn-Postanstalten tritt. 
Berlin W., den 3. November 1874. 
Kaiserliches General-Postamt. 
 
Korrespondenzverkehr nach Beirut, Caifa, Jaffa und Jerusalem. 
Korrespondenzen nach Beirut, Caifa, Jaffa und Jerusalem können von jetzt ab, außer wie bisher über 
Triest, auch auf dem Wege über Odessa und Konstantinopel und mit den von Konstantinopel jeden zweiten 
Donnerstag (12., 26. November, 10., 24. Dezember etc.) nach Alexandrien abgehenden, die Häfen in Belrut, 
Caifa und Jaffa anlaufenden Dampsschiffen Beförderung erhalten. Die auf diesem Wege zu befördernden 
Korrespondenzen müssen mit der Bezeichnung „via Odessa und Konstantinopel“ versehen sein und so zeitig 
eingeliefert werden, daß sie am Sonntage vor Abfahrt des Schiffes von Konstantinopel (mithin am 8., 22. No- 
vember, 6., 20. Dezember etc.) mit dem um 6 Uhr 53 Minuten früh aus Breslau nach Lemberg bezw. Odessa 
abgehenden Eisenbahnzuge weiter gesandt werden können. Die Portosätze sind bei der Beförderung über Odessa 
denjenigen über Triest gleich. 
Berlin W., den 3. November 1874. 
Kaiserliches General-Postamt. 
 
7. Konsulat- Wesen. 
  
Namens des Deutschen Reichs ist 
dem Geheimen Kommerzienrathe Louis Ravenék das Exequatur als Kaiserlich und Königlich öster- 
reichisch-ungarischer General-Konsul in Berlin und 
dem Kaufmann Siegfried Adolph Löwenstein das Exequatur als Vize-Konsul für die Ver- 
 einigten Staaten von Mexiko in Frankfurt a. M. 
ertheilt worden. 
  
Dem Kaiserlichen Konsul Joh. C. Niese in Kap Hayti ist auf Grund des §. 1 des Gesetzes vom 
4. Mai 1870 (Bundes-Gesetzblatt Seite 599) für seinen Amtsbezirk die allgemeine Ermächtigung ertheilt worden, 
bürgerlich gültige Eheschließungen von Deutschen vorzunehmen  und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von 
Deutschen zu beurkunden. 
Derselbe hat den Kaufmann Hugo Kainer in Port de Paix zum Konsular-Agenten bestellt. 
Das Vlze-Konsulat in Mariupol am Asovschen Meer ist eingezogen und sein Amtsbezirk mit dem- 
jenigen des Konsulats in Berdiansk vereinigt worden. 
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Druck von F. Hofsschläger in Berlin.
	        
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