Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Zweiter Jahrgang. 1874. (2)

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4. Zoll- und Steuer-Wesen. 
Die Geschäftsbezirke der Stationskontrolöre im Königreich Sachsen sind nach Vernehmung des Aus- 
schusses des Bundesraths für Zoll- und Steuerwesen vom 1. Januar d. Js. ab in nachstehender Weise ver- 
ändert worden. 
Es sind zugetheilt: 
1. der Vereinskontrole in Dresden 
die Hauptamts-Bezirke Dresden, Schandau und Pirna, 
2. der Vereinskontrole in Chemnitz · 
die Hauptamts-Bezirke Chemnitz, Freiberg, Annaberg und Marienberg, 
3. der neu eingerichteten Verelnskontrole in Zwickau 
die Hauptamts-Bezirke Zwickau, Glauchau, Eibenstock und Plauen. 
Von demselben Zeitpunkte ab ist die Vereinskontrole in Schandau aufgehoben und die Hauptamts- 
Bezirke Meißen und Riesa sind fortan der spezlellen Beaufsichtigung eines Stationskontrolörs nicht weiter 
unterstellt. 
Die Königlich bayerischen Uebergangsstellen Groß-Riedesheim und Obrigheim, Hauptamts- 
Bezirks Ludwigshafen a. Rh., dann die Uebergangsstelle Boxbrunn, Hauptamts-Bezirks Aschaffenburg 
(S. 82 und 84 der Uebersicht der bezüglichen Steuerstellen) sind aufgelöst worden. 
5. Marine und Schiffahrt. 
Danemark hat unterm 29. v. Mis. die Quarantalne-Maßregeln für Schiffe, welche von Hamburg (vergl. 
Central-Blatt von 1873, Seite 264), Biborg (ebenda, S. 299), Bergen und Neapel (ebenda, S. 342) 
kommen, wieder aufgehoben. 
In Havre findet für Provenienzen aus den Nordsee- und Ostsee-Häfen eine Quarantaine nicht mehr statt 
sofern die Schiffe mit reinem Gesundheitspaß versehen und während der Fahrt verdächtige Krankheitsfälle an 
Bord nicht vorgekommen sind. Auswandererschiffe unterliegen jedoch vor ihrer Zulassung einer ärztlichen 
Besichtigung (vergl. Central-Blatt von 1873, Seite 374). 
In Dünkirchen findet eline Quarantaine für Schiffe aus deutschen Häfen gleichfalls nicht mehr 
statt (ebenda, Seite 309). 
Die Lokalregierung  auf Malta hat die 24 stündige Beobachtungs-Quarantaine für Ankünfte von Neapel 
wieder aufgehoben (vergl. S. 22). 
In Korfu ist die Quarantaine für Ankünfte von Brindisi aufgehoben (Central. Blatt von 1873, S. 385). 
Es besteht nur noch für Schiffe, welche von Neapel oder Castellamare kommen, eine Observation von 
fünf Tagen.
	        
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