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Tarif
Steuersatz von
Lau Steuersatz vom Berechnung
Gegenstand der Besteuerung. der
fende Nr. Hundert -Tausend Stempelabgabe.
Mark. Pf.
Aktien, Renten- und Schuld—
verschreibungen.
1. a) Inländische Aktien und Aktienantheils—
scheine, sowie Interimsscheine über
Einzahlungen auf diese Werthpapiere.. 1 — — —
b) Ausländische Aktien und Aktienantheilsscheine,
wenn sie im Inlande ausgehändigt,
veräußert, verpfändet oder
wenn daselbst andere Geschäfte unter
Lebenden damit gemacht oder JZahlungen
darauf geleistet werden, — unter der vom Nennwerthe, bei Ingleichen
Voraussetzung auch Interims- terimsscheinen vom Betrage
scheine über Einzahlungen auf diese der bescheinigten Einzah-Werthpapirers
. . ... 1% — — lungen, und zwar
Die Abgabe ist von jedem Stück
nur einmal zu entrichten.
Befreit sind:
Inländische Aktien und Aktienantheilsscheine,
sowie Interimsscheine über Einzahlungen
auf diese Werthpapiere,
sofern sie von Aktiengesellschaften ausgegeben
werden, welche nach der Entscheidung
des Bundesraths ausschließlich
gemeinnützigen Jwecken dienen, den zur
Vertheilung gelangenden Reingewinn
satzungsmäßig auf eine höchstens vierprozentige
Verzinsung der Kapitaleinlagen
beschränken, auch bei Aus-
zu la in Abstufungen von
1 Mark,
zu lb in Abstufungen von
1½ Mark
für je 100 Mark oder einen
Bruchtheil dieses Betrages.
Der nachweislich versteuerte
Betrag der Interimsscheine
wird auf den
Betrag der demnächst etwa
zu versteuernden Aktien
u. s. w. angerechnet.
Ausländische Werthe
werden nach den Vorschriften
wegen Erhebung