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und auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind
2. der Arbeiter Johann Sosna aus Rigersdorf in Mähren, geboren 1850, nach erfolgter
gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß der Königlich
preußischen Regierung zu Frankfurt a. O. vom 30. Dezember v. Js.;
3. der Photograph Karl Wilhelm Friedrich Karnaul aus Wien, 17 Jahre alt,
4. der Former Hans Peter Hansen aus Kopenhagen, 27 Jahre alt,
5. der Gerbergeselle Michaal Glaesinger aus Nieder-Trzanowitz in österreichisch Schlesien,
30 Jahre alt,
zu 3 bis 5 nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns,
durch Beschluß der Königlich preußischen Regierung zu Schleswig vom resp. 11., 13.
und 16. Januar d. Js.;
6. der Kellner Felix Oskar Zimmermann aus Schärding bei Neuhaus in Oesterreich, 25 Jahre
alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, Bettelns, Gebrauchs fremder
Legitimationspapiere, Betrugs und Sachbeschädigung, durch Beschluß der Königlich preußischen
Regierung zu Sigmaringen vom 12. Januar d. Js.;
7. der Tagelöhner Jakob Eduard Dubois, geboren den 24. Januar 1836 zu Lacchaux-de-Fonds
in der Schweiz,
8. der Arbeiter Johann Royer, 54 Jahre alt, gebürtig aus Toul in Frankreich,
9. der Eisendrechsler Paul Hubert, 24 Jahre alt, gebürtig aus Epernay in Frankreich,
10. der Arbeiter Heinrich Bacou, 35 Jahre alt, gebürtig aus Cateau (Departement du Nord in
Frankreich),
11. der Maurer Claude Joseph Millaud, geboren den 20. August 1838 zu Genesdorf (Kreis
Chateau-Salins in Lothringen), zur Zeit französischer Staatsangehöriger,
zu 7 bis 11 nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, durch Beschluß
des Kaiserlichen Präsidenten von Lothringen vom (zu 7, 8, 9) 20., resp. (zu 10 und
11) 21. Januar d. Js.
aus dem Reichsgebiele ausgewiesen worden.
2. Gewerbe-Wesen.
Dem Professor am Königlichen Polytechnikum zu Stuttgart, Dr. med. et chir. Gustav Jaeger, ist auf
Grund der Bekanntmachung vom 9. Dezember 1869 (Bundes-Gesetzblatt Seite 687) seitens des Königlich
württembergischen Ministeriums des Innern die Dispensation von der im §. 29 der Gewerbe-Ordnung vor-
geschriebenen ärztlichen Prüfung und die Approbatlon als Arzt ertheilt worden.
Berlin, den 26. Januar 1874.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage:
Eck.