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nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens:
7. der Sattler Eduard Haas, 19 Jahre alt, gebürtig aus Paris, ortsangehörig in Bordeaux
in Frankreich,
8. der Colporteur Nikolaus. Benoit, 53 Jahre alt, geboren zu Steige (Kanton Weiler bei
Schlettstadt), ortsangehörig zu Montauban in Frankreich,
zu 7 und 8 durch Beschluß des Kaiserlichen Präsidenten des Ober-Elsaß in Kolmar
vom 7. Februar d. Js.;
9. der Arbeiter Ferdinand Landangez, 28 Jahre alt, geboren zu Blerville (Departement der
Vogesen in Frankreich, durch Beschluß des Kaiserlichen Präsidenten von Lothringen vom
11. Februar d. Js.;
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Diehstahls, Landstreichens und Bettelns:
10. der Seiler Taver Steiner, geboren 1840 zu Ingenbohl in der Schweiz, durch Beschluß des
Kaiserlichen Präsidenten des Ober-Elsaß in Kolmar vom 10. Februar d. Is.
aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden.
2. Finanz-Wesen.
Bekanntmachung
betreffend die Einlösung der 5 prozentigen Schatzanweisungen und der Schuldverschreibungen der
5 prozentigen Anleihe von. 1870 des vormaligen Norddentschen Bundes.
Wie erinnern wiederholt daran, die noch rückständigen Schulddokumente des vormaligen Nord-
deutschen Bundes baldigst zur Einlösung einzureichen:
1. die fünfjährigen 5 prozentigen Schatzanweisungen von 1870, gekündigt zum 1. Januar 1872
(Reichsanzeiger pro 1871, Nr. 49),
2. die fünfjährigen 5 prozentigen Schatzanweisungen von 1871, gekündigt zum 1. Februar 1872
(Reichsanzeiger pro 1871, Nr. 74),
3. die 5 prozentische Anleihe von 187O, gekündigt zum 1. Januar 1873 (Reichsanzeiger pro 1872 Nr.228).
Die Verzinsung dieser Papiere hat seit den betreffenden Rückzahlungsterminen. aufgehört.
Von der Kündigung zu 3 sind auch die auf gedachte Anleihe ertheilten Zusagescheine betroffen, insoweit
deren Umtausch gegen Schuldverschreibungen noch nicht stattgefunden hat. (Staatsanzeiger pro 1870, Nr. 337.)
Berlin, den 5. Februar 1874.
Haupt-Verwaltung der Staatsschulden.
von Wedell. Löwe. Hering. Rötger.