Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dritter Jahrgang. 1875. (3)

                                         —90—                                                                                                                                                            
   
Die Königlich ungarische Regierung hat, behufs Verhütung der Einschleppung der durch die Reblaus 
(Phyloxera vastatrix) verursachten Rebenkrankheit, die Einfuhr bewurzelter Reben und Stecklinge in Ungarn 
verboten und die Transportanstalten des Landes angewiesen, in Rebenlaub verpackte Gegenstände nicht über 
die Landesgrenze passiren zu lassen. 
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind 
 
 
 
 
 
 
1. der Tuchmachergeselle Fanz Streichsbier aus Iglau in Mähren, 37 Jahre alt, nach 
erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß der 
Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Liegnitz vom 13. Januar d. Js.; 
2. der Tischlergeselle Peter Wassili aus Petrikow (Gouvernement Warschau in Russisch-Polen), 
25 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und demnächst 
wegen Diebstahls, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Oppeln 
 
   3. August . 
Vom 10.Dezember v. Js.; 
 3. der Anstreicher Peter Jacobs, geboren und ortsangehörig zu Horst bei Venloo (Königreich 
der Niederlande), 25 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, 
durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirko-Regierung zu Arnsberg vom 11. 11.No- 
vember v. Js.; 
4. der Bäckergeselle Michael Schäder, geboren 1822 zu Böcklabruck (Oesterreich ob der Enns) 
und daselbst ortsangehörig, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und 
wegen Bettelns im Rückfalle, durch Beschluß des Königlich bayerischen Bezirksamts zu Laufen 
vom 21. Dezember v. Js.; 
5. der Eisenbahnarbeiter Joseph Koneyl aus Petzka (Kreis Gitschin in Böhmen), 18 Jahre 
alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Bettelns und Landstreichens im Rückfalle, 
durch Beschluß der Königlich sächsischen Kreishauptmannschaft zu Bautzen vom 7. Januar d. Js.; 
6 der umherziehende Sänger Claude Constant Guignard, geboren am 21. Juni 1825 zu 
Corbeil (Departement Seine und Oise in Frankreich), nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung 
wegen Landstreichens, durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten zu Metz vom 
13. Jannar d. Js.; 
7. der Tagelöhner Johann Peter Bregnard, geboren und ortsangehörig zu Bonfol (Kanton 
Bern in der Schweiz), 56 Jahre alt, 
8. der Tagelöhner Eduard Schnetzler, gebürtig aus Mülhausen im Ober-Elsaß, durch Option 
französischer Staatsangehöriger, 37 Jahre alt, 
9. der Tagelöhner Augustin Girardat, geboren und ortsangehörig zu Boncourt (Kanton Bern 
in der Schweiz), 24 Jahre alt, 
zu 7—9 nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens (zu 7 und 9 auch 
wegen Bettelns), durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten zu Kolmar vom 
resp. 19. Dezember v. Js., 9. und 10. Januar d. Js. 
aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden.
	        
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