Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Dritter Jahrgang. 1875. (3)

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Darnach kann B. als fortlaufend unterstützt nicht angesehen werden, da die Unterstützungen 
nicht zur Befriedigung eines Jahr aus Jahr ein fortbestehenden oder doch in regelmäßigen 
Zwischenräumen immer wieder von neuem auftretenben Unierstützungsbedürfnisses, sondern zur 
Abhülfe vorübergehender Nothstände gewährt worden sind. 
Was die Dauer der einzelnen Unterstützungen betrifft, so berechnet sich dieselbe zu a. bis c., 
c. der Liste auf zusammen zwölf Monate, zu f., h. auf zusammen fünf Tage. Die übrigen wenig 
erheblichen Unterstühungen unter d., g., i., k. der Liste aber sind nicht geeignet, die Annahme 
des Klägers zu begründen, daß B. so lange nicht oa Unterstützung gewesen sei, als die gelieferten 
Bettüberzüge und Kleidungsstücke von ihm und seinen Angehörigen benutzt wurden, sondern es 
kann jede dieser Lieferungen resp. Zahlungen nur als einmalige kurz vorübergehende Unterstützung 
betrachtet werden. 
2. Darüber, inwiefern der Aufenthalt einer Person als ein dauernder anzusehen sei, spricht 
sich das Erkenntniß in Sachen Alt Gertlauken wider Jägersdorf dahin aus: 
Der erste Richter gelangt zur Bejahung des zweijährigen Aufenthalts in Alt Gertlauken, weil T. 
sich während des zweijährigen Zeitraumes nach der Bekundung der beiden Zeugen in Alt Gert- 
lauken im Winter bei seiner Mutter aufgehalten habe, während er im Sommer auf Arbeit 
gegangen ist. 
Allerdings hat das Bundesamt wiederholt angenommen (Entsch. Bd. III. p. 8, 9, IV. 3), 
daß zeitweise Abwesenheit auf auswärtiger Arbeit den Aufenthalt noch nicht unterbricht. 
Die Voraussetzung ist aber, daß überhaupt ein fester Aufenthalt genommen ist, und die 
Umstände ergeben, daß derselbe nicht hat aufgegeben werden sollen cf. Entsch. IV. p. 7, 8), 
während andererseits auch die Abwesenheit nicht durch zeitweise Rückkehr ohne die A Eat. den 
Aufenthalt fortzusetzen, unterbrochen wird. 
T. hat bekundet, daß er seit seiner am 25. Dezember 1844 erfolgten Geburt bei seiner 
Mutter in Neu Gertlanken bis zum elften Jahre, dann bis zum 14. Jahre in Petersdorf bei 
einer Tante gewesen und im letztern Orte konfirmirt sei, sodann bis zum 17. Jahre gedient und 
demnächst bis zum 20. Jahre das Maurerhandwerk in Wehlau erlernt habe. Im Sommer 1866 
habe er in Wehlau, im Sommer 1867 in Bischofsburg, im Sommer 1868 und 1869 in Sensburg 
und im Sommer 1870 in Königsberg als Maurer gearbeitet. Während der Wintermonate in 
diesen Jahren sei er abwechselnd besuchsweise bei seiner Mutter in Alt Gertlanken und seinen 
Verwandten in Wehlau und Petersdorf gewesen, derart, daß er sich bei ihnen, also auch bei seiner 
Mutter, einen ganzen Winter hindurch nicht aufgehalten habe. 
Im Sommer 1871 sei er von seiner Mutter aus Alt Gertlauken, bei der er sich hauptsäch- 
lich von Anfang Dezember 1870 den Winter 1870/71 aufgehalten habe, nach Königsberg auf 
Arbeit gegangen, habe sich dann, Anfangs Winters, zu seiner Mutter zurückbegeben, sich jedoch 
nicht ununterbrochen bei derselben aufgehalten, sondern sei auch Wochen lang bei seinen Ver- 
wandten in Wehlau und Petersdorf zum Besuch gewesen. Im Frühjahr 1872 sei er nach Wehlau 
gegangen; wo er den Sommer über gearbeitet, und von wo er auch kurze Zeit zur Mutter sich 
egeben habe. Im Herbst desselben Jahres habe er geheirathet und sei im Oktober nach Jägers- 
dorf gezogen. 
Aus diesen Auslassungen, deren Glaubwürdigkeit einem Bedenken nicht unterliegt, geht her- 
vor, daß T. sich in Alt Gertlauken überhaupt nur vorübergehend besuchsweise aufgehalten und 
nie dort den Mittelpunkt seiner wirthschaftlichen und Erwerbs-Verhältnisse gehabt, also dort nie 
einen festen Aufenthalt genommen hat. Sein Aufenthalt daselbst konnte deshalb auch nicht während 
der viel längeren Zeiten der Abwesenheit fortgesetzt werden.
	        
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