Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierter Jahrgang. 1876. (4)

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3. Zoll= und Steuer--Wesen. 
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Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 18. v. M. beschlossen, sogenanntes Kindermehl, ein aus Weizen- 
mehl unter Zusatz von Zucker und kondensirter Milch bereitetes Nahrungsmittel der Kinder, der Nummer 
25. p. 1. 8. des Tarifs (Zollsatz von 5 Thalern für den Zentner) zuzuweisen. 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 22. v. M. beschlossen, unter Aufhebung der nach dem Be- 
schlusse des Bundesraths vom 2. Juni 1869, §. 75 der Protokolle, seither angewendeten Bestimmung in 
Ziffer IV., 8 der Drucksache Nr. 51 desselben Jahres nachträglich zu genehmigen, daß vom 1. Januar 1876 
ab die Verwaltung des Ober-Kontrollbezirks Rothenburgsort dem Kaiserlichen Hauptzollamte in Hamburg 
abgenommen und dem Königlich preußischen Hauptzollamte zu Wandsbeck übertragen werde. 
  
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 22. v. M. beschlossen, daß das Verfahren, wonach in einzelnen 
Bundesstaaten den Hutfabrikanten, welche getragene seidene und halbseidene Herrenhüte behufs der Herstellung 
von neuen Hüten aus dem Auslande einführen, gestattet worden ist, den Plüsch (Felbel) von den Hüten 
abzutrennen und besonders zur Verzollung zu stellen, die Hutkörper aber entweder wieder auszuführen oder 
unter amtlicher Aufsicht zu vernichten, unzulässig sei, daß vielmehr auch in den genannten Fällen die Hüte 
in demjenigen Zustande, in welchem sie in das deutsche Zollgebiet eingehen, zur Verzollung zu ziehen seien. 
  
Das Kaiserliche Steueramt zu Metzer wiese, Hauptamtsbezirk Diedenhofen, ist aufgehoben und an dessen 
Stelle eine Ortseinnehmerei errichtet worden. 
  
Dem Königlich preußischen Nebenzollamte J. zu Klingebeutel im Hauptamtsbezirke Ratibor ist die Be— 
fugniß zur Ausfertigung von Begleitscheinen J. entzogen worden. 
 
	        
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