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der Brauergeselle Johann Sicky, aus dem Kanton Thurgau in der Schweiz, 36 Jahre
alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, Bettelns und Ueberschrei-
tens der Reiseroute, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung in Liegnitz
vom 12. Februar d. I.,
der Webergeselle Andreas Pitscheneder, geboren und ortsangehörig zu Frauenhof
(Gemeinde Schartemberg, Bezirk Schärding in Oesterreich ob der Enns), 64 Jahre alt,
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, Bettelns und verbotenen
Waffentragens, durch Beschluß des Magistrats der Königlich bayerischen Stadt Passau
vom 5. Januar d. J.,
der Schlossergeselle Anton Sakar aus Altenhütten (Bezirk Horowitz in Böhmen), 27 Jahre
alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, durch Beschluß des Ma-
gistrats der Königlich bayerischen Stadt Landshut vom 18. Februar d. J.,
der Schneidergeselle Wilhelm August Schmid, geboren zu Herznach (Kanton Nargau,
Bezirk Laufenburg in der Schweiz), 25 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung
wegen Landstreichens und Fälschung von Legitimationspapieren, durch Beschluß des Groß-
herzoglich mecklenburg-schwerin'schen Ministeriums des Innern vom 23. Februar d. J.
aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden.
Die Ausweisung des Leinewebers Johann Baptist Py aus dem Reichsgebiete (Central-Blatt 1874 S. 801,
Ziffer 4) ist, nachdem sich herausgestellt, daß derselbe im Besitze der Reichsangehörigkeit ist, zurückgenommen
22. Finanz-Wesen.
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Vom 7. bis 15. März 1876 hat die Reichsbank an Gold angekauft:
in Münzen in Barren
für 9.153,, Mark für — Mark.
Vorher seit dem 3. Januar 1876 „ 14.687.862,8 „ „ 1.264.227, „
Zusammen für 14.697.016,11 Mark für 1.264.227,19 Mark.