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Kontroleinrichtungen zu treffen, welche geeignet sind, die strenge Durchführung des Gesetzes und der zu
dessen Ausführung erlassenen Vorschriften überall sicherzustellen.
Berlin, den 6. Mai 1876.
Der Reichskanzler.
Im Auftrage:
Eck.
Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs sind
1. der russische Ueberläufer, Gärtner Albrecht Krawulski, gebürtig aus Okalewo bei Rypin
in Russisch-Polen, 26 Jahre alt, nach Verbüßung einer wegen schweren Diebstahls er-
kannten 1 jährigen Zuchthaus= und einer wegen Führung eines falschen Namens erkannten
Haftstrafe, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung in Marienwerder
vom 17. Februar d. J.,
. die unverehelichte Katharina Ciazynska, geboren 1839 zu Nowawies, ortsangehörig zu
Wymislowo (Gouvernement Piotrkow in Russisch-Polen), nach Verbüßung einer wegen
Diebstahls im wiederholten Rückfalle erkannten dreijährigen Zuchthausstrafe, durch Beschluß
der Königlich preußischen Bezirks-Regierung in Bromberg vom 29. April d. J.,
und auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Land-
streichens und Bettelns
3.
10.
der israelitische Schächter und Kantor Joachim Jakob Mankeit aus Kalisch in Russisch-
Polen, 26 Jahre alt, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung in Posen
vom 22. April d. J., "
der Bäckergeselle Josef Bursa aus Rowensko (Bezirk Turnau in Böhmen), 25 Jahre alt,
durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung in Liegnitz vom 3. Mai d. J.,
. der Arbeiter Karl Lyczko aus Josephstadt in Böhmen, 30 Jahre alt, durch Beschluß der
Königlich preußischen Landdrostei in Hannover vom 19. April d. J.,
. der Schneidergeselle Anton Rüder aus Amsterdam, 50 Jahre alt, durch Beschluß der
Königlich preußischen Landdrostei in Lüneburg vom 28. April d. S.
. der Fabrikarbeiter Franz Anton Büchler aus Appenzell in der Schweiz, 27 Jahre alt,
durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung in Koblenz vom 1. April d. J.,
l der Handarbeiter Josef Paulista, geboren 1839 zu Wodalnovic in Böhmen, durch Be-
schluß der Königlich sächsischen Kreishauptmannschaft in Bautzen vom 20. März d. J.,
August Bourgeois aus Rachecourt-sur-Marne (Departement Haute-Marne in Frankreich),
28 Jahre alt,
der Händler Ferdinand Clarét, gebürtig aus Valence (Departement Dröme in Frank-
reich), 23 Jahre alt,
zu 9 und 10 durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten in Metz vom
resp. 15. und 24. April d. J. .
aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden.