Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierter Jahrgang. 1876. (4)

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Kontroleinrichtungen zu treffen, welche geeignet sind, die strenge Durchführung des Gesetzes und der zu 
dessen Ausführung erlassenen Vorschriften überall sicherzustellen. 
Berlin, den 6. Mai 1876. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: 
Eck. 
  
Auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs sind 
1. der russische Ueberläufer, Gärtner Albrecht Krawulski, gebürtig aus Okalewo bei Rypin 
in Russisch-Polen, 26 Jahre alt, nach Verbüßung einer wegen schweren Diebstahls er- 
kannten 1 jährigen Zuchthaus= und einer wegen Führung eines falschen Namens erkannten 
Haftstrafe, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung in Marienwerder 
vom 17. Februar d. J., 
. die unverehelichte Katharina Ciazynska, geboren 1839 zu Nowawies, ortsangehörig zu 
Wymislowo (Gouvernement Piotrkow in Russisch-Polen), nach Verbüßung einer wegen 
Diebstahls im wiederholten Rückfalle erkannten dreijährigen Zuchthausstrafe, durch Beschluß 
der Königlich preußischen Bezirks-Regierung in Bromberg vom 29. April d. J., 
und auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Land- 
streichens und Bettelns 
3. 
10. 
der israelitische Schächter und Kantor Joachim Jakob Mankeit aus Kalisch in Russisch- 
Polen, 26 Jahre alt, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung in Posen 
vom 22. April d. J., " 
der Bäckergeselle Josef Bursa aus Rowensko (Bezirk Turnau in Böhmen), 25 Jahre alt, 
durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung in Liegnitz vom 3. Mai d. J., 
. der Arbeiter Karl Lyczko aus Josephstadt in Böhmen, 30 Jahre alt, durch Beschluß der 
Königlich preußischen Landdrostei in Hannover vom 19. April d. J., 
. der Schneidergeselle Anton Rüder aus Amsterdam, 50 Jahre alt, durch Beschluß der 
Königlich preußischen Landdrostei in Lüneburg vom 28. April d. S. 
. der Fabrikarbeiter Franz Anton Büchler aus Appenzell in der Schweiz, 27 Jahre alt, 
durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung in Koblenz vom 1. April d. J., 
l der Handarbeiter Josef Paulista, geboren 1839 zu Wodalnovic in Böhmen, durch Be- 
schluß der Königlich sächsischen Kreishauptmannschaft in Bautzen vom 20. März d. J., 
August Bourgeois aus Rachecourt-sur-Marne (Departement Haute-Marne in Frankreich), 
28 Jahre alt, 
der Händler Ferdinand Clarét, gebürtig aus Valence (Departement Dröme in Frank- 
reich), 23 Jahre alt, 
zu 9 und 10 durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten in Metz vom 
resp. 15. und 24. April d. J. . 
aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden. 
 
	        
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