Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierter Jahrgang. 1876. (4)

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wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt), durch Beschluß der Königlich preußi- 
schen Bezirks-Regierung in Aachen vom resp. 7. und 15. April d. J., 
.l der Kaminfegergeselle Ludwig Pranczl aus Schüttenhofen in Böhmen, 18 Jahre alt, 
6. der Tischlergeselle Franz Wolf ebendaher, 26 Jahre alt, 
7. der Tagelöhner und Eisenbahn-Arbeiter Franz Tomasn, gebürtig aus Mesna (Bezirk 
10. 
11. 
12. 
Pilgram in Böhmen), 36 Jahre alt, 
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und Bettelns (zu 5 und 6 
auch wegen Gebrauchs falscher Legitimationspapiere), durch Beschluß des Königlich 
bayerischen Bezirksamts in Regen vom 24 März, resp. (zu 7) 9. April d. J., 
. der Musiker Giovanni Casalini, geboren und ortsangehörig zu Iggio, Gemeinde Pelle- 
grino (Provinz Parma in Stalien), 45 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung 
wegen Landstreichens, durch Beschluß des Königlich bayerischen Bezirksamts in Ochsenfurt 
vom 29. April d. J., 
. der Färber Johann Pacowsky, geboren und ortsangehörig zu Merovic (Bezirk Pisek in 
Böhmen), 32 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens und 
Reise-Polizeiübertretung, durch Beschluß des Magistrats der Königlich bayerischen Stadt 
Straubing vom 15. Februar d. J., 
der Bergarbeiter Wenzel Neordly, geboren und ortsangehörig zu Praßnitz (Bezirk Blatna 
in Böhmen), 30 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, 
Bettelns und Widerstandes gegen die Staatsgewalt, durch Beschluß des Magistrats der 
Königlich bayerischen Stadt Passau vom 30. März d. J., 
der Hutmacher Anton Holderer aus Kaltern (Bezirk Bozen in Tirol), 50 Jahre alt, 
der Schlosser Jonas Esmüller aus Agfalva, Komitat Sopron (Oedenburg) in Ungarn, 
26 Jahre alt, 
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung zu 11 wegen Landstreichens, zu 12 wegen 
Bettelns im Rückfalle, durch Beschluß der Königlich württembergischen Regierung des 
Schwarzwaldkreises in Reutlingen vom resp. 18. April und 2. Mai d. J. 
aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden. 
 
	        
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