Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Vierter Jahrgang. 1876. (4)

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Die zur Anwendung kommende Gesetzesbestimmung ist im S. 42 des Gesetzes vom 
8. März 1871 enthalten, dessen Dispositionen für das Verfahren in gegenwärtiger Streitsache 
noch maßgebend sind, da dieselbe vor dem 1. Oktober 1875 anhängig wurde (§. 82 des Gesetzes 
vom 3. Juli 1875) und lautet: 
Die Anwesenheit von drei Mitgliedern, einschließlich der beiden ernannten Beamten, 
genügt für die Beschlußfähigkeit der Deputation. Sind vier Mitglieder anwesend, 
s EmM das dem Lebensalter nach jüngste Mitglied an der Abstimmung keinen 
ntheil. 
Der Wortlaut des zweiten Satzes ist kaum anders zu verstehen, als dahin, daß in dem 
vorausgesetzten Falle das jüngste aller Mitglieder sich der Abstimmung enthalten soll, da ein 
Unterschied zwischen gewählten und ernannten Mitgliedern nicht gemacht wird. Die von dem 
ersten Richter vertretene Auslegung, daß das dem Lebensalter nach jüngste der gewählten Mit- 
glieder sich der Abstimmung zu enthalten habe, findet eine Stütze nur in dem ersten Satze des 
Paragraphen, wenn man davon ausgeht, daß der Gesetzgeber die Anwesenheit der beiden er- 
nannten Mitglieder gerade zu dem Zwecke vorgeschrieben und als unentbehrlich für die Beschluß- 
fähigkeit bezeichnet habe, damit dieselben auch bei der Beschlußfassung ihre Stimmen abgeben. 
Diese Intention des Gesetzgebers ist indessen nicht nachweisbar, vielmehr ergiebt der Bericht der 
Kommission des preußischen Abgeordnetenhauses zur Berathung des Gesetzes vom 8. März 1871 
das Gegentheil. (Vergl. Nr. 109 der Drucksachen S. 25.) 
  
10. Kon fulat Weseu. 
  
Den bisherigen russischen Vize-Konsul in Kopenhagen, Relander, ist Namens des Deutschen Reichs das 
Exequatur als Kaiserlich russischer Konsul in Stettin ertheilt worden. 
  
Dem Herrn John M. Wilson ist Namens des Deutschen Reichs das Exequatur als Konsul der Vereinigten 
Staaten von Amerika mit dem Sitze in Hamburg ertheilt worden. 
  
Den Herrn Eduard Friedrich Weber ist Namens des Deutschen Reichs das Exequatur als hawaülischer 
Konsul mit dem Sitz in Hamburg ertheilt worden. 
  
  
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin. 
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