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streichens und Bettelns, zu 6 wegen Diebstahlversuchs, Landstreichens und Gebrauch eines
falschen Namens, zu 7 wegen Diebstahls, Landstreichens und Bettelns, durch Beschluß
des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten in Kolmar vom resp. 3., 10. und (zu 6 und 7)
12. Juni d. J.
aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden.
2. HSandels= und Gewerbe-Wesen.
Bekanntmachung.
Die Königlich italienische Regierung hat den Handelsvertrag zwischen dem Zollverein und Italien vom
31. Dezember 1865 und den Schiffahrtsvertrag zwischen dem Norddeutschen Bunde und Italien vom 14. Ok-
tober 1867 gekündigt. Die Wirksamkeit dieser Kündigung tritt mit dem 1. Mai 1877 ein.
Bis dahin bleiben die erwähnten Verträge in Kraft. «
Berlin, den 19. Juni 1876.
Das Reichskanzler-Amt.
Hofmann.
3. Zoll= und Steuer-Wesen.
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Dem Herzoglich sachsen-meiningenschen Steueramte zu Salzungen ist die Befugniß zur Bierexport-Abfertigung
ertheilt worden.