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5. der Tagelöhner Josef Taschka aus Protivin (Bezirk Pisek in Böhmen), 54 Jahre alt,
nach wiederholt erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Bettelns, durch Beschluß des
Königlich bayerischen Bezirks-Amts in Regen vom 19. Mai d. J.,
6. der Bergmann Johann Blaha aus Zemetic (Bezirk Prestic in Böhmen), 36 Jahre alt,
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, Bettelns, Führung falscher Le-
gitimationspapiere und Gebrauchs eines falschen Namens, durch Beschluß des Großherzoglich
badischen Landeskommissärs in Konstanz vom 19. Juni d. J.,
7. der Musiker Clemens Ferretti aus Pellegrino (Provinz Parma in Italien), 23 Jahre
alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, durch Beschluß des
Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten in Straßburg vom 21. Juni d. J.,
8. der Vergolder Alfred Marius Baron, gebürtig aus Paris, 40 Jahre alt, nach erfolgter
gerichtlicher Bestrafung wegen Bettelns, durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten
in Kolmar vom 20. Juni d. J.,
aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden.
22. Finanz-Wesen.
Vom 16. bis 23. Juni 1876 hat die Reichsbank an Gold angekauft:
in Münzen in Barren
für — Mark für 82.885 Mark.
Vorher seit dem 3. Januar 1876 „ 25.451.869 „ „ 1.832.298 „
Zusammen für 25.451.869 Mark für 1.915.183 Mark.