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geb. Meyer, 38 Jahre alt, und die Wäscherin, unverehelichte Josefa Lapatsch, 20 Jahre
alt, sämmmtlich aus Klopsdorf in Mähren,
zu 2—5 nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens (zu 2 und 3
auch wegens Bettelns), durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung
in Oppeln vom resp. 13., 15. und (zu 4 und 5) 16. Juni d. J.,
6. der Kupferschmiedegeselle Emil Hoffmann aus Römerstadt (Kreis Olmütz in Mähren),
27 Jahre alt, ·
7. der Fleischer Samuel Wiedawsky aus Prauska (Gouvernement Warschau in Russisch-
Polen), 34 Jahre alt,
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung zu 6 wegen Bettelns, zu 7 wegen Landstreichens
und Bettelns, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung in Breslau
vom resp. 21. und 29. Juni d. J.,
aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden.
2. Zoll= und Steuer-Wesen.
Der Großherzoglich badischen Steuereinnehmerei Oppenau, im Bezirke des Hauptsteueramts Baden ist die
Befugniß zur Ausstellung von Uebergangsscheinen für Wein, Bier, Branntwein und Weingeist ertheilt
worden.
Das Großherzoglich badische Nebenzollamt I. am Bahnhofe zu Thayngen ist aufgehoben worden.
Der Großherzoglich hessischen Ortseinnehmerei Neckar-Steinach ist die Befugniß zur Vorabfertigung des
mit Anspruch auf Steuervergütung ausgehenden Bieres beigelegt worden.