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4. der Sattergesell Heinrich Scholz aus Jägerndorf in Oesterreich, 34 Jahre alt, durch
Beschluß der Königlich preußischen Regierung zu Posen vom 5. September d. J.,
5. die unverehelichte Anna Kiefer aus Hautcharage im Großherzogthum Luxemburg, 23 Jahre
alt, durch Beschluß der Königlich preußischen Regierung zu Trier vom 4. September d. J.,
6. der Maler Philipp Horbrig aus Schluckenau in Böhmen, 28 Jahre alt, durch Beschluß
der Königlich sächsischen Kreishauptmannschaft zu Bautzen vom 18. Juli d. J.,
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung
zu 1—4 und 6 wegen Landstreichens und Bettelns,
zu 5 wegen Landstreichens und gewerbsmäßiger Unzucht,
und auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs ist
7. der Arbeiter Anton Kowalski"“) aus Klobucko (Kreis Czenstochau) in Russisch-Polen, zu-
letzt wohnhaft in Gleiwitz, 35 Jahre alt, nach Verbüßung einer wegen mehrerer einfacher
und eines schweren Diebstahls erkannten 1 jährigen Zuchthausstrafe, durch Beschluß der
Königlich preußischen Regierung zu Oppeln vom 25. September v. J.,
aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden.
*) Vergl. Central-Blatt 1873 Seite 378, Ziffer 1.
2. Finanz-Wesen.
Vom 1. bis 7. September 1876 hat die Reichsbank an Gold angekauft:
in Münzen in Barren
für — Mark für 17.693,,, Mark.
Vorher seit dem 3. Januar 1876 „ 26.033.676,, „ „ 2.056.527, „
Zusammen für 26.033.676,)9 Mark für 2.074.221/6 Mark.