Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
—
Reichskanzler. Amt.
Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. — Pränumeratious-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
IV. dahrgang
Berlin, Freitag, den 29. September 1876.
M 39.
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verweisung
von Ausländern aus dem Reichsgebiet Seite 497
2. Finanz-Wesen: Goldankäufe seitens der Reichsbank; —
Nachweisung der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaft-
lichen Verbrauchssteuern, sowie anderer Einnahmen im
Deutschen Reich für die Zeit vom 1. Januar bis zum
Schlusse des Monats August 127116 498
|. Münz-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung von Reichs-
münzen; — Uebersicht über die bis Ende August 1876 für
Rechnung des Deusschen Reichs zur Einziehung gelaugten
Landes-Silber= und Kupfermünzen 499
Zoll= und Steuer-Wesen: Bekanntmachung, betr. die neuen
Schuldverschreibungen der Prämien-Anleihe der Stadt Lüt-
tich vom Jahre 1853; — Errichtung einer Steuerstelle 503
5. Marine und Schiffahrt: Ertheilung eines Flaggenattestes 504
6.
Eisenbahn-Wesen: Eröffnung der Haltestelle Charlottenhof
der Berlin= Görlitzer Eisenbahn für den Varsonenverlehr=
504
und der Strecke Niederrad-Sachsenhausen
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Auf Grund des 8. 362 des Strafgesetzbuchs sind
1. der Arbeiter Michael Schwarz“) aus Mlawa in Polen, 46 Jahre alt, durch Beschluß
der Königlich preußischen Regierung zu Marienwerder vom 16. August d. J.
2. der Kolporteur Karl Lukas Adolf Frey““), geboren und ortsangehörig zu Basel,
zuletzt
wohnhaft in Mülhausen, 24 Jahre alt, durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten
zu Kolmar vom 9. September d. J.,
3. der Tagelöhner Konrad Müller“'“““), geboren und ortsangehörig zu Flöringen (Kanton
Zürich), 46 Jahre alt,
4. der Instrumentenmacher Heinrich Batzenschlager, geboren und ortsangehörig zu Lyon,
19 Jahre alt,
5. der Tagelöhner Firmin Bourqui, geboren und ortsangehörig zu Murist in der Schweiz,
28 Jahre alt,
zu 3—5 durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten zu Kolmar vom 14. Sep-
tember d. I.,
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens,
aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden.
*) Vergl. Central-Blatt 1874 Seite 431 Ziffer 11.
*#) Vergl. Central-Blatt 1875 Seite 198 Ziffer 7.
:) Vergl. Central-Blatt 1874 Seite 235 Ziffer 5, Seite 431 Ziffer 6 und Seite 440 Ziffer 6
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