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Nachweisung
der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern, sowie anderer Einnahmen im
Deutschen Reich für die Zeit vom 1. Januar bis zum Schlusse des Monats September 1876.
Die Soll-Ein- —'- .
nahme beträgt Bonifikatio- Einnahme Differenz
Bezeichnung vom Beginn nen auf in demselben zwischen den
des Jahres . Bleib Zeit Spalten 4
der bis zum gemein- eiden rre und 5.
Schlusse des schaftliche es + mehr
Einnahmen. « jahrs. -.
h obengenannter Rechnung Vorjahrs weniger
— 4 AMA. A - 4*2ç*V-
1. 2. I 3. 4. 5. 6.
1. Zölle und gemeinschaftliche Verbrauchs-
steuern (vergl. die spezielle Nachweisung
Seite 22000 183.607.844 13.703.397 169.904.447 166.464.591 3.439.856
2. Wechselstempelsteuer (desgl. Seite 544) — — 5. 102. 817 5.422. 359 — 319. 542
3. Post= und Telegraphen-Verwaltung — — 85. 267. 888 83. 383. 284 4 1. 884. 604
4. Reichseisenbahn-Verwaltung **) ... — — 22.924.690 22.773.664 + 151.006
*) Unter Bezugnahme auf die auf Seite 526 verößentlichte spezielle Nachweisung wird bemerkt, daß die Abweichung der
vorstehend in Spalte 4 nachgewiesenen berichtigten Summe hauptsächlich auf der Einstellung der wirklichen Einnahmen an Reichs-
stenern in Mecklenburg und Anhalt für den Monat September beruht. Nach Maßgabe der Letzteren sind nämlich bei den nach
Abzug der Bonisikationen verbleibenden Beträgen (Spalte 4 der Nachweisung, Seite 526) die nachbezeichneten Beträge zu. bez.
abzusetzen gewesen und zwar
bei den Zöllen 10.571° 4 zuzusetzen
é" der Rübenzuckersteenenrnr 9.701 -
Salzsteuer.. ...6 16.230 - -
.Teabackssternrr 13m2239 ahzusetzen
-. Branntweinsteer 22.540 -
e Ulebergangsabgabe von Branntwein .. 1 . zuzusetzen
.. Braustenrr 1.157 abzusetzen
: „ Uebergangsalgabe von Bleier 629• -
deder überhaupt. . 1.062 & abzusetzen.
Außerdem sind an derselben Stelle nach Maßgabe der inzwischen festgestellten definitiven Ergebnisse der Reichssteuer
Einnahmen in Preußen für die ersten drei Quartale des laufenden Jahres bei den Zöllen 69,70 /X und bei der Salzsteuer
15,00 „K(, zusammen rund 86 .“ zuzusetzen und 155 von den Einnahmen bei der Branntweinstener auf die Uebergangs-
abgaben von Branntwein und 1020 . von den Einnahmen bei der Brausteuer auf die Uebergangsabgaben von Bier zu über-
tragen gewesen. «
gg **) Die Einnahme des laufenden Jahrs ist nach provisorischen Ermittelungen, diejenige des Vorjahrs nach den definitiven
Feststellungen angegeben.
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