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7. der Färber Jakob Winkler aus Wülflingen in der Schweiz, 19 Jahre alt, durch Beschluß
des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten zu Metz vom 24. Oktober d. J.,
zu 1 wegen Landstreichens und groben Unfugs;
zu 2 wegen Landstreichens und gewerbsmäßiger Unzucht;
zu 3 wegen Landstreichens, Bettelns und Entwendung von Lebensmitteln;
zu 4, 6 und 7 wegen Landstreichens;
zu 5 wegen Landstreichens und Bettelns,
aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden.
2. Justi z= Wese n.
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Seine Mojestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht, auf Grund des §. 93 des Gesetzes, betreffend die
Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten, vom 31. März 1873 (R.-G.-Bl. S. 61), in Gemäßheit der vom
Bundesrath vollzogenen Wahlen, zu Mitgliedern de Kaiserlichen Disziplinarkammern:
in Potsdam:
den Königlich preußischen ateiezerihitri Siber daselbst;
2. in Stettin:
den göniglich preußischen Kreisgerichtsrath Schlichting daselbst;
3. in Bromberg:
den Königlich preußischen Kreisgerichtsrath Danielot daselbst;
4. in Erfurt:
den Königlich preußischen Militär-Intendantur-Assessor Ruser in Magdeburg;
5. in Oppeln:
den Königlich preußischen Kreisgerichtsrath Adamscheck daselbst;
6. in Köln:
den Königlich preußischen Landgerichtsrath Cassius Rospatt daselbst;
7. in Darmstadt:
a) als Präsidenten, den Präsidenten des Großherzoglich hessischen Ober-Appellations= und
Kassationsgerichts Dr. Zentgraf,
b) den Großherzoglich hessischen Ober-Appellations= und Kassationsgerichtsrath, Geheimrath
Dr. Hallwachs,
c) den Großherzoglich hessischen Ober-Appellations= und Kassationsgerichtsrath Dr. Klein-
schmidt, sowie
240 den Königlich preußischen Militär-Intendantur-Assessor Welter,
sämmtlich zu Darmstadt;
8. in Schleswig:
den Königlich preußischen Appellationsgerichtsrath Jasper in Kiel;
9. in Leipzig:
den Königlich sächsischen Ober-Appellationsrath Rüger in Dresden:
10. in Bremen:
den Königlich preußischen Obergerichts-Vize-Präsidenten Gleim in Verden,
für die Dauer der zur Zeit von ihnen bekleideten Staats= beziehungsweise Reichsämter zu ernennen.