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7. der Häusler und Hausirer Jakob Jerman, ortsangehörig zu Roschanz (Bezirk Tschernembl,
Kronland Krain) in Oesterreich, 17 Jahre alt,
zu 6 und 7 durch Beschluß des Magistrats der bayerischen Kreishauptstadt Landshut
vom 21. Oktober d. I.,
8. der Malergehülfe Karl Kraus, geboren zu Leitmeritz, 49 Jahre alt, durch Beschluß der
Königlich sächsischen Kceishauptmannschaft zu Zwickau vom 26. September d. J.,
9. der Tagelöhner Leopold Tausig'“) aus Zruc (Bezirk Ledec) in Böhmen, 61 Jahr alt,
wuß Beschluw des Großherzoglich badischen Landes-Kommissars zu Karlsruhe vom 27. Sep-
tember d. J.,
zu 1, 2, 4, 5, 6, 9 wegen Landstreichens und Bettelns,
zu 3 wegen Landstreichens und Gebrauchs eines falschen Legitimationspapieres;
zu 7 wegen Landstreichens und unbefugten Hausirens,
zu 8 wegen Landstreichens und Verübung groben Unfugs,
und auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs ist
10. der Tagelöhner Wendelin Rosenblatt, geboren zu Helfrantzkirch (Kreis Mülhausen),
wohnhaft zu Mülhausen, durch Option französischer Staatsangehöriger, 36 Jahre alt,
durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten zu Kolmar vom 28. Oktober d. J.,
nach Verbüßung einer wegen Diebstahls erkannten Zuchthausstrafe von vier Jahren,
aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden.
*) Vergl. Central-Blatt 1875 Seite 310 Ziffer 9.
2. Zoll= und Steuer-Wesen.
Der Buüdesrath hat in seiner Sitzung vom 26. v. Mts. beschlossen:
daß das Hauptzollamt in München zur Ausfuhrabfertigung von Zucker mit dem Anspruch auf
Zoll= oder Steuervergütung ermächtigt werde.
Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 2. d. Mts. beschlossen:
Wenn Salz in Säcken eingeht, deren Beschaffenheit darauf schließen läßt, daß das Gewicht
derselben erheblich unter dem tarifmäßigen Tarasatze von 1 Prozent zurückbleibt, ist künftighin
von dem Rechte der Nettoverwiegung Gebrauch zu machen; es kann jedoch von dieser Nettover-