Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1867. (44)

LVI

b)  Die  Postverwaltungen  der  hohen  vertragschließenden  Theile  werden  von  den  in  Punkt  4  des
Artikels  47  erwähnten  besonderen  Verträgen  einander  Mittheilung  machen.

-P)  Die  Kaiserlich  Königlich  Oesterreichische  Postverwaltung  erklärt  sich  damit  einverstanden,  daß  der
gesammte  amtliche  Schriftwechsel  in  den  gemeinschaftlichen  Zoll-Angelegenheiten  zwischen  den  Vehörden
  und  Beamten  der  Zoll-Vereinsstaaten  portofrei  befördert  wird,  soweit  dabei  die  gemeinschaftliche
  Einnahme  an  Fahrpostporto  in  Betracht  kommt.

VII.  Zu  Artikel  54  des  Vertrages.

Rücksichtlich  der  für  die  bestehenden  geschlossenen  Transite  zu  entrichtenden  Vergütungen  verblelbt
es  bis  zur  anderweiten  Verständigung  zwischen  den  betheiligten  Postverwaltungen  bei  den  gegenwärtigen
Sätzen.

VIII.  Zu  Artikel  55  des  Vertrages.

Die  sämmtlichen  Bevollmächtigten  ertheilen  sich  gegenseitig  die  Zusicherung,  daß  ihre  hohen
Regierungen  mit  der  Ratification  des  Vertrages  zugleich  auch  die  im  gegenwärtigen  Protokoll  enthaltenen
Verabredungen,  ohne  weitere  förmliche  Ratification  derselben,  als  genehmigt  ansehen  und  aufrechthalten
werden.

Die  Ratification  des  Vertrages  für  den  Norddeutschen  Bund  erfolgt  durch  dessen  Präsidium.

Es  wird  allseitig  eine  solche  Form  der  Ratification  gewählt  werden,  wodurch  der  Gegenstand  der
letzteren,  ohne  vollständige  Einrückung  der  Vertrags-Artikel,  hinlänglich  genau  bezeichnet  wird.

Die  Auswechselung  der  Ratifications-Urkunden  wird  in  Berlin  bewirkt  werden.

Hiernächst  wurde  von  sämmtlichen  Herren  Bevollmächtigten  die  Unterzeichnung  des  Vertrages
und  des  Schluß-Protokolls  in  je  vier  Ausfertigungen  bewirkt.

Geschehen  wie  oben.

(L.  S.)  v.  Spitzemberg.  (L.  S.)  Michael  v.  Sutner.
(L.  S.)  August  Hofacker.  (L.  S.)  Joseph  Baumann.
(L.  S.)  Richard  v.  Philipsborn.  (L.  S.)  Hermann  Zimmer.
(L.  S.)  Heinrich  Stephan.  (L.  S.)  Franz  Pilhal.

(L.  S.)  Adolf  Heldberg.