Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfter Jahrgang. 1877. (5)

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abhalten, gemachten Erfahrungen dürften allerdings in der Regel zwei jährliche ordentliche Konferenzen mit 
der Gesammtvertretung des Handelsstandes, der Industrie und der Landwirthschaft des betreffenden Bahn- 
gebietes genügen. Es wird jedoch, soll die gewünschte Fühlung zuischen den Vertretern der Eisenbahn= und 
der Verkehrs-Interessen erhalten werden, eine gemeinsame Berathung einzelner dazu geeigneter wichtiger 
Verkehrs-Fragen, deren Erledigung einen Aufschub nicht erleidet, mitunter zweckmäßig sein. Für solchen 
beschränkten Zweck die Vertreter sämmtlicher betreffenden Korporationen zu berufen, ist jedoch nicht wohl 
angänglich. Ein Auskunftsmittel zur Gewinnung eines beweglicheren und weniger umständlichen Beirathes 
möchte vielleicht darin zu finden sein, daß von jenen Korporationen ect. selbst ein kleinerer, aus wenigen 
Personen bestehender Ausschuß gewählt wird, dessen Mitglieder nicht zu zerstreut wohnen. Ein solcher Aus- 
schuß könnte entweder in einer besonders anzuberaumenden Konferenz oder im Wege schriftlicher Aeußerung 
seiner Mitglieder das gewünschte sachverständige Gutachten abgeben. 
Die Königliche. wolle diese Frage in Erwägung nehmen und event. in der nächsten Konferenz mit den Ver- 
tretern der Verkehrs-Interessen zur Diskussion stellen. 
Ueber das Ergebniß erwartet das Reichs-Eisenbahn-Amt bis zum Jahresschluß Anzeige. 
Berlin, den 22. Februar 1877. 
                                               Das Reichs-Eisenbahn-Amt. 
                                                           Maybach. 
An die Direktion der königlichen. Eisenbahn. 
  
                                        9. Kon sulat-Wesen. 
  
Seine Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Deutschen Reichs den Kaufmann Karl Kapp 
in Bombay zum Konsul des Deutschen Reichs zu ernennen geruht. 
  
Dem Kaiserlichen Geschäftsträger und General-Konsul für die Republiken in Central-Amerika von Bergen 
zu Guatemala ist auf Grund des Gesetzes vom 4. Mai 1870 §. 1 für sein Amtsgebiet die allgemeine 
Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von deutschen Reichsangehörigen vorzuneh- 
men und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden. 
  
Den niederländischen General-Konsul G. H. Wachter zu Hamburg ist Namens des Deutschen Reichs auch 
das Exequatur als niederländischer Konsul in Harburg ertheilt worden. 
Den Kaiserlichen Konsul Kufa in Campinas (Brasilien) ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Konsu- 
latsdienst ertheilt worden. 
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
	        
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