Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfter Jahrgang. 1877. (5)

                                     — 161 — 
                                  6. Militär-Wesen. 
  
                                   Bekanntmachung. 
Im Verfolg der Bekanntmachung vom 2. Oktober v. J. (Seite 516) wird in der Anlage ein Nachtrags. 
Verzeichniß solcher höheren Lehranstalten veröffentlicht, welche nach §. 90 Theil J. der deutschen Wehrordnung 
vom 28. September 1875 zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den 
einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
Berlin, den 22. März 1877. 
                             Das Reichskanzler-Amt. 
                                            Eck. 
                                 Nachtrags-Verzeichniß 
solcher höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissen- 
schaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. 
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur Dar- 
legung der wissenschaftlichen Befähigung genügt. 
A. Gymnasien. 
I. Königreich Preußen. Verzeichniß vom 19. Januar 1876 — S. 41 — 
unter B. a. I. 4.). 
II. Elsaß-Lothringen. 
Das Gymnasium zu Saarburg (bisher Progymnasium 
Provinz Posen. ebenda unter B. a. I.). " 
Das Gymnasium zu Nakel (bisher Progymnasium, 
Provinz Brandenburg. 
Das Askanische Gymnasium zu Berlin. 
  
b. Realschulen erster Ordnung. 
I. Königreich Sachsen. III. Elsaß-Lothringen. 
Die Realschule zu Zittau, einschließlich der Handels- Das mit dem Lyzeum zu Metz verbundene Real- 
Abtheilung der Anstalt (ebenda unter A. b. gymnasium (bisher Realklassen des Lyzeums zu 
III. 9.). Metz, ebenda unter A. b. XIV. 1.). 
II. Großherzogthum Hessen. 
Die Realschule I. Ordnung zu Mainz. 
  
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