Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfter Jahrgang. 1877. (5)

                                — 164 — 
                            Bekanntmachung. 
Unter Bezugnahme auf die diesseitige Bekanntmachung vom 27. November v. Is. (Central-Blatt Seite 622) 
wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß den Gymnasien zu Saargemünd, Weißenburg 
und Zabern in Elsaß-Lothringen (Verzeichniß vom 19. Januar v. Is., Seite 41, unter A. a. XXVI. 
6, 9, 10) gestattet worden ist, gültige Zeugnisse über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig- 
freiwilligen Militärdienst auch ihren von der Theilnahme am Unterricht in der griechischen Sprache dispensirten 
Schülern zu ertheilen, insofern letztere an dem für jenen Unterricht eingeführten Ersatzunterricht regelmäßig 
theilgenommen und entweder die Sekunda absolvirt oder nach mindestens einjährigem Besuch derselben auf 
Grund einer besonderen Prüfung ein Zeugniß des Lehrerkollegiums über genügende Aneignung- des ent- 
sprechenden Lehrpensums erhalten haben. 
Berlin, den 22. März 1877. 
                  Das Reichskanzler-Amt. 
                                       Eck. 
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.