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3. Finanz-Wesen.
Vom 16. bis 23. März 1877 hat die Reichsbank an Gold angekauft:
in Münzen in Barren
für — M. für 6.121. 306,11 M
Vorher seit dem 3. Januar 1876 „ 26.160.594,,, „ „ 56.745.000 „
Zusammen für 26.160.594,,; 4 für 62.866.306,,1 M
4. Zoll= und Steuer= Wesen.
Mit Rücksicht auf den Beschluß des Bundesraths vom 5. Oktober v. J. (6. 260 der Protokolle), wonach
die zu berechnenden Salzabgabe-Vergütungen für solche eingesalzene, gepökelte ect. Gegenstände aus der Reichs-
kasse zu erstatten bezw. zu zahlen sind, welche auf deutschen Kriegsschiffen als Proviant ausgeführt worden
sind und bezüglich deren die Menge des verbrauchten Salzes nicht unter stehender Kontrole vollständig nach-
gewiesen worden ist, ist das Muster zur Aufstellung der Salzsteuer-Uebersicht (Nr. 179 der Drucksachen von
1871) zufolge Beschlusses des Bundesraths vom 24. Februar l. J. (§. 88 der Protokolle und §. 11 der
Drucksache Nr. 21) vom 1. April l. J. an in der Weise abgeändert worden, daß
1. in Spalte 3 die Soll-Einnahme nach den Heberegistern einschließlich der Registerdefekte und
abzüglich der Restitutionen und Registervergütungen;
2, in Spalte 4 die gezahlten Ausfuhr-Bonifikationen
a) auf gemeinschaftliche Rechnung,
b) auf privative Rechnung;
3. in Spalte 5 das berichtigte Soll
nachgewiesen werden.
Dieses Muster erhält hiernach die nachstehende Einrichtung:
Bundesstaat.