Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfter Jahrgang. 1877. (5)

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Grodzisko in Roßberg bei Beuthen gekauft und von Beuthen bis Rudzinitz mit der Eisenbahn befördert 
waren. Es finden weitere Nachforschungen darüber statt, woher jene 7. Ochsen stammen. 
          Berlin, den 11. Januar 1877. 
                                           Das Reichskanzler-Amt. 
                                                              Eck. 
  
Auf Grund des 8. 362 des Strafgesetzbuchs sind 
1. der Tuchmachergesell Isidor Schinzel, geboren und wohnhaft zu Lichten bei Freudenthal 
in Oesterreich = Schlesien, 62 Jahre alt, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks- 
Regierung zu Oppeln vom 23. November 1876, 
2. der Tagelöhnersohn Wenzel Kuczell, geboren und ortsangehörig zu Warcearschau (Bezirk 
Pisek) in Böhmen, 18 Jahre alt, durch Beschluß des bayerischen Stadtmagistrats zu Passau 
vom 7. Oktober 1876, 
3. der Tagearbeiter Giovanni Francesco Battaglia aus Montebellunga bei Treviso in Italien, 
40 Jahre alt, durch Beschluß der Königlich sächsischen Kreishauptmannschaft zu Bautzen 
vom 22. November 1876, 
4. der Tagearbeiter Johann Friedrich Ernst Gerber aus Ullersdorf in Böhmen, 34 Jahre 
alt, Lurch Beschluß der Königlich sächsischen Kreishauptmannschaft zu Bautzen vom 5. De- 
zember 1876, 
5. der Färber Gebhard Ulmer aus Dornbirn (Bezirk Feldkirch) in Oesterreich, 25 Jahre alt, 
durh Beschluß der Königlich württembergischen Regierung des Donau-Kreises vom 22. Sep- 
tember 1876, 
6. der K. K. österreichische Lieutenant a. D. Karl Freiherr von Sterndahl aus Josephstadt 
in Böhmen, 36 Jahre alt, durch Beschluß des Großherzoglich sächsischen Direktors des 
I. Verwaltungsbezirks zu Weimar vom 24. Dezember 1876, 
7. der Tagelöhner Franz Josef Lamboley, geboren und ortsangehörig zu Ronchamp in 
Frankreich, 30 Jahre alt, durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten zu Kolmar 
vom 23. Dezember 1876, 
8. der Tagelöhner Johann Georg Herbster, geboren zu Montrouge (Seine-Departement) in 
Frankreich, 18 Jahre alt, durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten zu Metz vom 
30. Dezember 1876, 
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung 
zu 1 und 4 wegen Landstreichens und Bettelns, 
zu 2 wegen Landstreichens und Diebstahls, 
zu 3, 6, 8 wegen Landstreichens, 
zu 5 wegen Bettelns nach mehrmaliger rechtskräftiger Verurtheilung wegen dieser 
Uebertretung innerhalb der letzten drei Jahre, 
zu 7 wegen Landstreichens, Bettelns, Diebstahls und versuchten Diebstahls, 
und auf Grund des §. 39 des Strafgesetzbuchs sind 
9. der Arbeiter Stanislaus Szelong (auch Szelag genannt) aus Uszew (Kreis Brzesko, 
Bezirk Chrzanow) in Galizien, 37 Jahre alt, durch Beschluß der Königlich preußischen Be- 
zirks-Regierung zu Oppeln vom 18. Mai 1876, 
nach Verbüßung einer wegen zweier versuchter schwerer Diebstähle und Sachbeschädi- 
gung gerichtlich erkannten Zuchthausstrafe von einem Jahr und 8 Tagen, 
10. der Schreiner Peter Ludwig Chaussivert, am 22. September 1846 zu Autun in Frank- 
 
	        
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