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5. der Zigarrenmacher Jacob Hinden, geboren am 8. August 1853 und wohnhaft in Re-
migen, Kanton Aargau in der Schweiz, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-
Regierung zu Düsseldorf vom 12. März d. J.;
6. der Schreiner Karl Josef Tansen'), geboren und wohnhaft zu Heerlee in den Nieder-
landen, 50 Jahre alt, durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu
Aachen vom 2. Mai d. J.;
7. der Tagner Johann Nuppli, geboren und ortsangehörig zu Fischbach, Kanton Luzern
in der Schweiz, 41 Jahre alt,
8. der Schmied Franz Camille, geboren und ortsangehörig zu Lyon in Frankreich,
22 Jahre alt,
9. der Anstreicher Konrad Schuppli, geboren zu Zürich, ortsangehörig zu Niederweil in der
Schweiz, 30 Jahre alt,
zu 7 bis 9 durch Beschluß des Kaiserlichen Bezirks-Präsidenten zu Kolmar vom
bezw. 14., 17. und 20. Mai d. J.;
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung
zu 1, 2 und 4 wegen Landstreichens und Bettelns,
zu 3 wegen Bettelns nach mehrmaliger Verurtheilung wegen der gleichen Uebertretung
innerhalb der letzten drei Jahre,
zu 5 bis 9 wegen Landstreichens,
aus dem Reichsgebiet ausgewiesen worden.
*) Vergl. Central-Blatt Jahrgang 1877 Seite 278 Ziffer 4.
2. Finan z-Wesen.
Vom 16. bis 23. Mai 1877 hat die Reichsbank an Gold angekauft:
in Münzen in Barren
für — 4 für 2.054.620, M
Vorher seit dem 3. Januar 1876 „ 26.160.594,, „ „ 84.763.803“: „
Zusammen für 26.160.594,z M für 86.818.424,¼ M