Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfter Jahrgang. 1877. (5)

                                          -313- 
                                       Nachweisung 
der Einnahmen an Zöllen und gemeinschaftlichen Verbrauchssteuern im Deutschen Reich für die 
Zeit vom 1. April 1877 bis zum Schlusse des Monats Mai 1877. 
  
  
  
  
  
  
  
  
  
Die Soll-Ein- · . 
nahme beträgt Bonifikatio- Einnahme Diferenz 
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um Schlusse des schaftliche . 
Einnahme. zun Schusse des sch aft liche Vorjahres mehr 
Monats Rechnung (Spalte 4)— weniger 
M M M M M 
1. 2. 3. 4. 5. 6. 
Zölle 17.546.560 5.29541. 2659 220. 44 
Rübenzuckerstener . 28.0622.152.593—2.124.531—2.396.188-I-27l.657 
Salzsteuer........ . 4.582.310 13 4. 582. 2971 4. 336. 943 4 245. 354 
Tabacksteuer .... 418.964 27.806 391.158 412.8099— 21.651 
Branntweinsteuer 5.986.088 124235 1 533 7327.534 
Uebergangsabgaben von Branntwein 15.734 — 15.734 18.629— 2.895 
Brausteuer ... 3.015.906 6.724 3.009.182.985.707 23.475 
Uebergangsabgaben von Vier. ... 145.186 — 145. 186 144.492 694 
Summe31.738.810316 66 
  
  
  
  
144 404341 2.071.374 
Anmerkung. In Folge der Verlegung des Etatsjahres umfaßten in der vorigen Uebersicht (Central = Blatt S. 261) die für 
den Monat April 1877 nachgewiesenen Beträge hinsichtlich der Einnahmen bei den Unterämtern die Zeit vom 
1. bis einschließlich 26. April, während die für April 1876 zur Vergleichung angegebenen Beträge den damaligen 
Rechnungseinrichtungen gemäß die Einnahmen der Unterämter für die Zeit vom 27. März bis 26. April 1876 
enthielten. 
Inzwischen sind zur Gewinnung kongruenter Daten die auf die letzten fünf Tage des Monats März 
1876 fallenden Einnahmen der Unterämter ermittelt und danach diejenigen Beträge für April 1876 sestgestellt, 
welche der Zeit nach den April-Einnahmen für 1877 entsprechen. Demgemäß sind in der vorstehenden Nachweisung 
unter Spalte 5 für April 1876 gerechnet bei 
den 
Zöllen 
der Rübenzuckersteuer 
der Salzsteuner 
9.552.110 M 
— 1.384.230= 
1.990.505 
der Tabackssteuer ... 
der Branntweinsteuer 
den Uebergangsabgaben von Branntwein 
der Brausteuer 
den Uebergangsabgaben von Bier 
Zusammen. 
  
141.660 
983.328 
7.639 
1.968.005 
69.260 
13.328.268
	        
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