Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfter Jahrgang. 1877. (5)

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Schiffe, für welches der Eigenthümer Wolgast zum Heimathshafen gewählt hat, ist am 14. d. Mts. vom 
Kaiserlichen Konsulate zu Rotterdam ein Flaggenattest ertheilt worden. 
Berlin, den 27. Juni 1877. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Eck. 
  
Die im Jahre 1857 erbaute, bisher unter britischer Flagge gefahrene Bark „Ceylon“ von 590 britischen 
Register-Tons Ladungsfähigkeit hat durch den Uebergang in das ausschließliche Eigenthum des Schiffskapitäns 
H. Ahrens zu Niehagen in Mecklenburg das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem be- 
zeichneten Schiffe, für welches der Eigenthümer Rostock zum Heimathshafen gewählt hat, ist am 6. d. M. 
vom Kaiserlichen Konsulate zu Hartlepool ein Flaggenattest ertheilt worden. 
Berlin, den 30. Juni 1877. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Eck. 
  
Der in Newcastle on Tyne erbaute, mit einer Maschine von 270 Pferdekräften versehene eiserne Schrauben- 
dampfer „Santos“ von 1584,26 britischen Register-Tons Ladungsfähigkeit hat durch den Uebergang in das 
Eigenthum der Hamburg-Südamerikanischen Dampfschiffahrts-Gesellschaft zu Hamburg das Recht zur Führung 
der deutschen Flagge erlangt. Dem bezeichneten Schiffe, für welches die Eigenthümerin Hamburg zum Hei- 
mathshafen gewählt hat, ist am 22. Juni d. J. vom Kaiserlichen Konsulate zu Newcastle on Tyne ein 
Flaggenattest ertheilt worden. 
Berlin, den 2. Juli 1877. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Ec. 
  
Das im Jahre 1864 in Bath (Vereinigte Staaten von Amerika) erbaute, bisher unter britischer Flagge 
gefahrene Vollschiff „Fennyson“ von 1281),15 britischen Register-Tons Ladungsfähigkeit hat durch den Ueber- 
gang in das Eigenthum von Carl Bölken und Genossen zu Bremen unter dem Namen „Deutschland" 
das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. Dem bezeichneten Schiffe, für welches die Eigenthümer
	        
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