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Bremen zum Heimathshafen gewählt haben, ist am 2. Juni d. J. vom Kaiserlichen Konsulate zu Dundee
ein Flaggenattest ertheilt worden.
Berlin, den 2. Juli 1877.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Eck.
Mit den nächsten Seesteuermanns-Prüfungen wird:
1. in Stralsund am 23. Juli d. J.,
Barth am 1. August d. J.,
Grabow a./O. am 13. August d. J.,
Danzig am 24. August d. J.,
Memel am 3. September d. J. und
Pillau am 10. September d. J.
begonnen werden.
Berlin, den 2. Juli 1877.
Nn½m
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Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Eck.
6. Post und Telegraphen-Wesen.
Verordnung, betreffend die Tagegelder und Fuhrkosten von Beamten der Reichs-Post= und
Telegraphen-Verwaltung.
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ect. ect.
verordnen im Namen des Deutschen Reichs, auf Grund des §. 18 des Gesetzes, betreffend die
Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten, vom 31. März 1873 (Reichs-Gesetzblatt Seite 61), im Ein-
vernehmen mit dem Bundesrath, was folgt:
§. 1.
Bei Dienstreisen innerhalb ihres Amtsbezirks erhalten an Tagegeldern:
1. Ober-Postdirektoren 15 M,
2. Post-Inspektoren und Telegraphen-Inspektoren 94
Werden die Reisen auf Eisenbahnen oder Dampfschiffen gemacht, so sind für jeden Zu-
und Abgang 1 /74 50 Pf. zu vergüten.
Post-Inspektoren und Telegraphen-Inspektoren erhalten, wenn die Reisen mittelst Per-
stnere loher regelmäßiger Privat-Personenfuhrwerke oder zu Fuß zurückgelegt werden, 20 Pf.
für das Kilometer.