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Beitritt fremder Länder zum Allgemeinen Postverein.
Zum 1. September treten dem Allgemeinen Postverein folgende Länder bei: 1. die Argentinische
Republik, 2. Grönland, 3. die dänischen Antillen (St. Thomas, St. Jean und Ste. Croihy).
Das Porto für die Briefsendungen nach und von diesen Ländern beträgt vom obigen Zeitpunkte ab für je
15 Gramm: bei frankirten Briefen 40 Pfennig, und bei unfrankirten Briefen 60 Pfennig; für Postkarten
20 Pfennig; für Drucksachen, Waarenproben und Geschäftspapiere 10 Pfennig für je 50 Gramm. Die
Einschreibgebühr beträgt 20 Pfennig; für die Beschaffung eines Rückscheins tritt eine weitere Gebühr von
20 Pfennig hinzu.
Berlin, den 17. August 1877.
Der General-Postmeister.
Stephan.
Postanweisungsverkehr mit Frankreich.
Vom 1. September d. J. ab sind sämmttliche französische Postanstalten ermächtigt, Postanweisungen aus
Deutschland auszuzahlen und Postanweisungen nach Deutschland anzunehmen. Von dem genannten Zeitpunkte
ab können daher Postanweisungen nach allen Orten in Frankreich abgesandt werden.
Berlin, den 20. August 1877.
Kaiserliches General-Postamt.
In Vertretung:
Kramm.
7. Marine und Schiffahrt.
Bekanntmachung,
betreffend die Herausgabe einer Uebersichtskarte der Leuchtfeuer an der deutschen Küste.
Im Reichskanzler-Amt ist eine Uebersichtskarte der Leuchtfeuer an der deutschen Küste ausgearbeitet worden,
deren erste, die Leuchtfeuer nach dem Bestande im Sommer 1876 enthaltende, Ausgabe im Verlage der Buch-
handlung „G. Reimer“ in Berlin soeben erschienen ist.