Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfter Jahrgang. 1877. (5)

                             — 558 — 
                              Bekanntmachung. 
Auf Grund des §. 5 des Gesetzes, betreffend die Rechtsverhältnisse der Reichsbeamten, vom 31. März 1873 
(Reichs-Gesetzblatt Seite 61) hat der Bundesrath beschlossen, daß die Gehaltszahlung an die Mitglieder und 
die sonstigen festangestellten Beamten des Kaiserlichen Patentamts vierteljährlich stattfinden soll. 
Berlin, den 19. November 1877. · 
                       Der Reichskanzler. 
                             In Vertretung: 
                                        Eck. 
  
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind: 
 
 
1. der Schuhmacher Moritz Pulvermacher aus Konin in Russisch-Polen, 35 Jahre alt, 
nach wiederholt erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Bettelns, durch Beschluß der Königlich 
preußischen Bezirksregierung zu Bromberg vom 25. Oktober d. J., 
2. Die Zigeuner 
a) Eduard Burianski, 19 Jahre alt, 
b) Pauline Burianski, 18 Jahre alt, beide gebürtig aus Litschinia bei Wiegstadtel 
in Böhmen, 
c) Magdalena Dubietz aus Opatowitz, Kreis Neutitschein in Mähren, 22 Jahre alt, 
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, durch Beschluß der Königlich 
preußischen Bezirksregierung zu Oppeln vom 19. Oktober d. I., 
3. der Arbeitsmann August Windeg, geboren in der Schweiz, zuletzt wohnhaft zu Philadelphia 
in Nord-Amerika, 22 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Landstreichens, 
durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirksregierung zu Düsseldorf vom 8. November d. J., 
4. der Schmiedegesell Anton Bohac aus Zajecic, Bezirk Chrudim in Böhmen, 34 Jahre alt, 
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Widerstandes gegen die Staatsgewalt, Beamten- 
beleidigung und Bettelns, demnächst wegen Landstreichens und Nichtbefolgung der Reiseroute, 
durch Beschluß des Königlich bayerischen Bezirksamts zu Negen vom 1. November d. J., 
5. der Schuhmacher Franz Schubert, geboren zu Ober-Prießen bei Brüx und ortsangehörig 
zu Grafenstein, Bezirk Kratzau in Böhmen, 47 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Be- 
strafung wegen Landstreichens und Bettelns, Widerstandes gegen 6. die Staatsgewalt, Beamten- 
beleidigung, Führung eines falschen Namens und Gebrauchs falscher Legitimationspapiere, 
durch Beschluß der Königlich sächsischen Kreishauptmannschaft zu Bautzen vom 5. Oktober d. J., 
6. der Gelbgießer Franz Walther, geboren zu Prag und ortsangehörig zu Neu-SJoachimsthal 
in Böhmen, 43 Jahre alt, nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen wiederholten Bettelns 
und Landstreichens, durch Beschluß der Königlich sächsischen Kreishauptmannschaft zu Dresden 
vom 23. Oktober d. J., 
7. der Schmied Johann Keller aus Feldkirch in Oesterreich, 42 Jahre alt, nach wiederholt 
erfolgter gerichtlicher Bestrafung wegen Bettelns, durch Beschluß der Königlich württem- 
bergischen Regierung des Donaukreises zu Ulm vom 26. Oktober d. J., 
8. die verehelichte Gigran, Magdalene, geborene Gelardin, geboren zu Bréham-la-ville (De- 
partement Meurthe und Mosel in Frankreich), 43 Jahre alt, 
9. der Arbeiter Georg Klaer, geboren am 18. Oktober 1858 zu Wiltz (Großherzogthum 
Luxemburg), 
10. der Kellner Dionys Keßler, geboren am 9. Januar 1853 zu Toulon in Frankreich,
	        
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