Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Fünfter Jahrgang. 1877. (5)

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büßung einer wegen Unterschlagung und Diebstahls im wiederholten Rückfalle erkannten 
Zuchthausstrafe von einem Jahre und einem Monat, durch den Ende November d. J. aus- 
geführten Beschluß der Königlich preußischen Bezirksregierung zu Königsberg vom 
8. Oktober d. I. 
aus dem Reichsgebiete ausgewiesen worden. 
  
2. Marine und Schiffahrt. 
  
Bekanntmachung. 
Auf Grund des §. 6 des Gesetzes, betreffend die Untersuchung von Seeunfällen, vom 27. Juli 1877 
(Reichs-Gesetzblatt Seite 549) hat der Bundesrath die Bildung folgender Seeamts-Bezirke beschlossen: 
Bezirk des Seeamts zu Königsberg — die ostpreußische Küste, 
Bezirk des Seeamts zu Danzig — die westpreußische Küste, 
Bezirk des Seeamts zu Stettin — die Küste der Regierungsbezirke Köslin und Stettin, 
Bezirk des Seeamts zu Stralsund — die Küste des Regierungsbezirks Stralsund, 
Bezirk des Seeamts zu Nostock — die mecklenburgische Küste von der pommerschen Grenze 
bis Klein-Klützerhöod, 
Bezirk des Seeamts zu Lübeck — die Küste von Klein-Klützerhörd bis Damshöft, 
Bezirk des Seeamts zu Flensburg — die schleswig-holsteinische Ostküste von Damshöft bis 
zur dänischen Grenze, 
Bezirk des Seeamts zu Tönning — die schleswig= holsteinische Westküste von der dänischen 
Grenze bis zur Eidermündung mit Dove fief Faden, 
Bezirk des Seeamts zu Hamburg — die Küste von Dove fief Faden bis zur Westgrenze 
des Amts Ritzebüttel und einer Linie von dort bis zur Wester Till Tonne, 
10. Bezirk des Seeamts zu Bremerhaven — die Küste von der Westgrenze des Amts Ritze- 
büttel und der Wester Till Tonne bis zur Weser, einschließlich des westlichen Ufers derselben 
von Blexen abwärts, 
11. Bezirk des Seeamts zu Brake — das westliche Ufer der Weser oberhalb Blexen und die 
Küste vom Westrande der Wesermündung bis zur ostfriesischen Grenze, 
12. Bezirk des Seeamts zu Emden — die oftfriesische Küste. 
Berlin, den 1. Dezember 1877. 
  
Nebss— 
  
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Hofmann. 
  
In Altona wird am 17. d. M. mit einer Seesteuermanns= und Seeschiffer-Prüfung für große Fahrt 
begonnen werden. 
Berlin, den 5. Dezember 1877. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
Eck. 
  
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