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Erhöhung des Meistbetrages der Postanweisungen im Verkehr mit Konstantinopel.
Vom 1. Februar ab wird der Meistbetrag der Postanweisungen zwischen Deutschland und Konstantinopel
auf 300 Mark erhöht.
Die Gebühr für Postanweisungen nach oder aus Konstantinopel beträgt von dem gleichen Tage an:
für Summen bis 100 Mark . — Mark 40 Pf.
- - über 100 bis 200 Mark — 80 Pf.
- - -200 -GM. 300 --... 1-- 20 Pf.
Berlin, den 13. Januar 1877.
Kaiserliches General-Postamt.
7. Kon sulat Wesen.
Dem Kaiserlichen Konsul Brodhag in Genf ist die nachgesuchte Entlassung aus dem Konsulatsdienste er-
theilt worden.
Der Kaiserliche Konsul Blücher in Galatz ist auf sein Ansuchen in den Nuhestand versetzt und der Vize-
Konsul Dr. jur. Reitz mit der provisorischen Verwaltung des Konsulats, betraut worden.
Dem Verweser des Kaiserlichen Konsulats in Galatz, Dr. Reitz, ist auf Grund des 8. 1 des Gesetzes vom
4. Mai 1870 und des § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk des gedachten Kon-
sulats die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschließungen von Deutschen und Schutzgenossen
vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle derselben zu beurkunden.
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.