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2. Königreich Sachsen
am 6. d. M. in einem Gehöfte zu Dresden, laut telegraphischer Mittheilung der
Königlich sächsischen Regierung, eingeschleppt durch einen Transport aus Preußisch-Schlesien.
3. Freie und Hansestadt Hamburg
am 1. d. M. in zwei Gehöften zu Barmbeck bei Hamburg, unter einem Viehstande
von 21 Stück, eingeschleppt aus Altona.
Sämmtliche infizirte Viehstände sind getödtet worden.
In den laut früherer Bekanntmachung durch die Seuche betroffenen preußischen Gebietstheilen: dem
Regierungsbezirke Oppeln, der Provinz Schleswig-Holstein und der Stadt Berlin sind neue
Seuchenfälle nicht vorgekommen. Im Regierungsbezirke Breslau ist in Klein-Mochbern bei
Breslau noch ein Gehöft mit 8 Stück von der Seuche ergriffen, während in den übrigen infizirten Ort-
schaften des Bezirks eine Verbreitung der Seuche nicht stattgefunden hat.
Um die Einheit in den seitens der Landesbehörden zur Bekämpfung der Seuche zu treffenden
Maßregeln zu sichern, ist der Königlich preußische Regierungs-Präsident, Herr von Boetticher zu Schleswig,
bereits unterm 15. v. M. auf Grund des §. 12 des Gesetzes vom 7. April 1869 (Bundes-Gesetzbl. S. 105)
zum Reichskommissar für die preußischen Provinzen Schleswig-Holstein und Hannover, sowie für die Staats-
gebiete von Oldenburg, Lübeck und Hamburg bestellt, und es ist dieses Kommissorium unterm 6. d. M. auf
die preußische Rheinprovinz und das Königreich Sachsen ausgedehnt worden.
Berlin, den 8. Februar 1877.
Das Reichskanzler-Amt.
Eck.
Auf Grund des §. 362 des Strafgesetzbuchs sind
1. der Arbeiter Johannes Sanderink aus Hengelo bei Enschede in den Niederlanden, durch
Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Düsseldorf vom 25. Januar d. J.,
2. der russische Unterthan Anton Jacubowski"') aus Dobrin, Kreis Ostrowo in Polen,
28 Jahre alt,
3. der Arbeiter Albert Kaminski aus Kwalowitz, Gouvernement Krakau, Bezirksamt Rzosow
in Oesterreich, 29 Jahre alt,
zu 2 und 3 durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Marien-
werder vom 20. Dezember v. J. bezw. 24. Januar d. J.;
4. der Arbeiter Albert Richter'“) aus Neuharzdorf in Böhmen, 39 Jahre alt,
5. der Weber Gabriel Burggrapka, geboren zu Rokitnitz, wohnhaft zu Reichenau in
Böhmen, 62 Jahre alt, «
zu 4 und 5 durch Beschluß der Königlich preußischen Bezirks-Regierung zu Breslau
vom 27. bezw. 23. Dezember v. J.,
nach erfolgter gerichtlicher Bestrafung
zu 1 wegen Landstreichens,
zu 2 wegen Landstreichens, Bettelns, Diebstahls und Führung eines falschen Namens,
zu 3 und 4 wegen Landstreichens und Bettelns,
zu 5 wegen Landstreichens, Bettelns und Diebstahls
aus dem Reichsgebiet ausgewiesen worden.
*) Vergl. Central-Blatt Jahrgang 1874 Seite 289 Ziffer 4.
*) Vergl. Central-Blatt Jahrgang 1876 Seite 350 Ziffer 6.