Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Datum des
1 — Ausweisung weisungs
S des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses.
i s. 4. .-,. s.
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44.JohannPeterRei-’54Jahre,geborenzuLandstreicheuundVet-Kaiserlicher .Vezirks-l24. Januar
ner, Tagelöhner, Mercy le Haut, Kanton teln, präsident zu Metz, d. J.
Audun-le-Roman in
Frankreich,
45. Karl Pluß, Sattler, 32 Jahre, geboren zus Landstreichen, derselbe, desgleichen.
Genf in der Schweiz,
46. Karl Bach, Schnei- 37 Jahre, geboren zu desgleichen, Kaiserlicher Bezirks= 23. Januar
der, Straßburg, ortsange- präsident zu Kolmar, d. J.
hörig zu Besancon in #
Option franzäösischer 1
Staatsangehöriger,
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Frankreich, zufolge I
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2. Zoll= und Steuer-Wesen.
Die Großherzoglich hessische Ortseinnehmerei Schöllenbach ist aufgehoben und an deren Stelle in Kail—
bach eine Ortseinnehmerei errichtet worden, welche zur Uebergangsstelle für den steuerpflichtigen Verkehr auf
den Uebergangsstraßen von Schöllenbach, nun Kailbach nach Eberbach, Schlossau und Ernstthal erklärt und mit
der Befugniß zur Ertheilung der Ausgangsbescheinigung für Bier und Branntwein, zur Revision und Ein-
gangsabfertigung von Bier und zur Erledigung von Uebergangsscheinen über Bier, Wein und Obstwein
versehen worden ist.