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Postkarten mit Antwort im Verkehr des Weltpostvereins.
Vom 1. April ab werden Postkarten mit Antwort im Verkehr mit Belgien, Italien, Luxem—
burg, Niederland, Norwegen, Portugal, Rumänien, der Schweiz und der Argentinischen
Republik zugelassen. Die Taxe beträgt 20 Pfennig.
Zu derartigen Sendungen sind die für Postkarten mit Antwort im inneren deutschen Verkehr bei
den Postanstalten verkäuflichen Formulare mitzubenutzen, nachdem auf jeder Hälfte des Formulars der Franko-
betrag durch Hinzufügung einer Freimarke zu 5 Pfennig auf 10 Pfennig ergänzt worden ist.
Berlin W., den 14. März 1879.
Kaiserliches General-Postamt.
Wiebe.
Telegraphischer Verkehr mit Oesterreich-Ungarn.
Vom 1. April 1879 ab wird im telegraphischen Verkehr mit Oesterreich-Ungarn ohne Unterschied der Ent-
fernung eine Grundtaxe von 40 Pfennig für das Telegramm und eine Worttaxe von 10 Pfennig für jedes
Wort erhoben. «
Berlin. W., den 15. März 1879.
Der General-Postmeister.
Stephan.
Einführung eines Einheitsportos für Zeitungen unter Kreuzband an Personen der Besatzungen
S. M. Schiffe im Auslande.
Vom 1. April d. J. ab sind auch Zeitungen unter Kreuzband an Personen der Schiffsbesatzungen
solcher deutschen Kriegsschiffe, welche sich außerhalb des Deutschen Reichs befinden,
zur Beförderung durch Vermittelung des Marine-Postbüreaus in Berlin zugelassen. Für derartige Sen—
dungen ist an Porto allgemein der Beirag von 5 Pfennig für je 50 Gramm oder einen Theil dieses
Gewichts vom Absender bei der Einlieferung zu entrichten. Die Aufschrift der Zeitungssendungen muß
enthalten:
a) den Grad und die dienstliche Eigenschaft des Empfängers oder das Amt, welches derselbe
in der Marineverwaltung bekleidet;
b) den Namen des Schiffes, an dessen Bord der Empfänger sich befindet;
c) die Angabe: „durch Vermittelung des Hof-Postamts in Berlin“.
Die Einschreibung ist bei den durch Vermittelung des Marine-Postbüreaus zu befördernden Zeitungen
nicht zulässig.
Berlin W., den 19. März 1879.
Der General-Postmeister.
Stephan.