Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

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bewiesen  hat;  so  haben  Wir  allergnaͤdigst  beschlossen,
  dasselbe  durch  ein  neues  Wappen
zu  ehren,  im  Verrrauen,  daß  sie  auch  künftig
  sich  durch  Treue,  Anhänglichkeit,  Tapferkeit
  und  Patriotismus  rühmlich  auszeichnen
werden.

Das  Wappen,  welches  Wir  der  Nationak:
  Garde  Ul.  Klasse  und  Unserer  Seadt
Pfaffenhofen  hiemit  in  Gnaden  verleihen,  ist
das  der  alten  Grafen  von  Scheyern,  und
besteht:  aus  einem  lazurnen  deurschen  Schilde,
  in  dessen  Mitte  sich  3  goldene  Sparren
besinden,  und  der  von  zwei  grünen  Eichenzweigen
  ausserhalb  umschlossen  ist.

Unser  General:  Kommissariat  des  Isar-Kreises
  beauftragt  ist,  die  National:  Garde
  Ul.  Klasse  und  das  Landgericht  daselbst
  hievon  in  Kenntniß  zu  sezen,  und
sonst  das  Geeignete  zu  verfügen.

München  den  s.  Jänner  1812.

Max  Joseph.
Graf  von  Montgelas.
Auf  kduiglichen  allerhochsten  Befehl
der  General  Sekretär.
F.  Kobell.

 

(Die  Organssation  des  Gemeinde-Wesens  der
Stade  Neuburg  betreffend.)

Ministerium  des  Innern.

 

Auf  Befehl  Seiner  Majestät  des  Königs.
Was  Seine  Masestät  der  König  durch  al- 



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lerhöchstes  Reskript  vom  heutigen  Dato  in  Be
treff  der  Organisation  des  Gemeinde=  Wesens
der  Stadt  Reuburg  an  das  General:  Kommissariat
  des  Ober-Denaukreises  erlassen  haben,
  wird  hiedurch  bekannt  gemacht.

I.  An  die  Stelle  des  ehemaligen  Verwaltungs-Rathes
  der  Stadt  Neuburg  tritt  ein
Munizipal-Rath.  —  Das  Kommunal=  Vermoͤgen
  soll  bei  der  nicht  bedeutenden  Größe
desselben  vor  der  Hand  einer  provisorischen
Verwaltung  untergeben  werden.

II.  Die  von  der  Gemeinde  durch  besondere
Wahlmänner  gewählten  Muntzipal-  Raͤthe
als
1)  der  Buͤrger  und  Tafern:  Wirth  Joseph

Stroͤbl,

2)  der  Bürger  und  Realitäten-Besizer  Joserh
  Gürtel,
3)  der  Bürger  und  Handelsmann  Joseph

Grasegger,  dann
4)  der  Bürger  und  Wachszieher  Gort  fried

Geier  erhalten  in  dieser  Eigenschaft  die

Bestétigung.

III.  Die  Verwaltung  des  Gemeinde-Vermögens
  wird  dem  nunmehr  in  den  Quiesenzstand
  tretenden  Bürgermeister  Joseph  Kertner
  gegen  den  Fertbezug  seines  bisherigen
Gehalts  provisorisch  übertragen.

München  den  z7.  Dezember  181  .

Graf  von  Monrgelas.
Durch  den  Minister
der  General-Sekretä#r
F.  Kobell.