Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebenter Jahrgang. 1879. (7)

— 294 — 
(Fortsetzung von Seite 293) 
  
Kubikmeter 
(cbm). 
Britische 
Register-Tons. 
  
Oder (2.) nach der Donau-Regel: 
(a) Maschinenraum nach Vermessung. Mit Einschluß des vom Wellen- 
tunnel eingenommenen Raumes, sowie der für die wirksame 
Thätigkeit der Maschine und Dampfkessel abgeschiedenen Räume 
(b) In einem Schrauben-Dampfschiff + 75 % des vermessenen 
Maschinenraumes 
() In einem Rder-Danoffif 4 50 6 des vermesenen Ma- E 
schinenraumes . ; 
Gesammt- Abzug für Meshinen- eesei- und " 
Kohlenraume".. 
  
l 
  
—.— — — — 
Netto-Raumgehalt des Dampfschiffes nach der Donan Regel 
* Dieser Abzug darf — den Fall der Vermessung eines Schlepp-Dampfschiffes ausgenommen — die Hälfte 
des Brutto-Raumgehaltes des Schiffes nicht übersteigen. 
Dies wird auf Grund stattgehabter Vermessung in Gemäßheit der von der internationalen Kommission zur 
Regelung der Abgaben auf dem Suezkanal angenommenen Regeln hiermit bescheinigt. 
.......... ,den..........18.. 
(Siegel.) (Firma und Unterschrift der Behörde.) 
  
  
  
  
7. Kon fulat= Wesen. 
Seine Majestät der Kaiser und König haben im Namen des Reichs den Dr. jur. von Mohl zum Konsul 
in Cincinnati zu ernennen geruht. 
  
Berlin, Carl Heymann's Verlag. — Gedruckt bei Julius Sittenfeld in Berlin.
	        
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