Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebenter Jahrgang. 1879. (7)

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Auf Grund der Bestimmung im Artikel 36 der Verfassung des Deutschen Reichs ist nach Vernehmung des 
Ausschusses des Bundesraths für Zoll= und Steuerwesen vom 1. Mai d. Is. ab 
der Reichsbevollmächtigte für Zölle und Steuern zu Straßburg, Königlich bayerische Ober-Zoll- 
rath Freiherr von Aufseß von seinen bisherigen Funktionen entbunden und den Königlich 
preußischen Provinzial-Steuer-Direktionen zu Berlin und Posen als Reichsbevollmächtigter 
für Zölle und Steuern mit dem Wohnsitz in Berlin, 
der Reichsbevollmächtigte für Zölle und Steuern zu Schwerin, Königlich preußische Ober-Regierungs- 
rath Schrader von seinen bisherigen Funktionen entbunden und der Kaiserlichen Direktion 
der Zölle und indirekten Steuern zu Straßburg als Reichsbevollmächtigter für Zölle und 
Steuern mit dem Wohnsitz in Straßburg beigeordnet worden. 
  
Dem Reichsbevollmächtigten für Zölle und Steuern zu Cöln, Königlich bayerischen Ober-Zollrath Schübeck 
ist von Sr. Majestät dem König von Bayern die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen des ihm ver- 
liehenen Kommandeurkreuzes des Königlich Großherzoglich luxemburgischen Ordens der Eichenkrone ertheilt 
worden. 
  
5. ECisenbahn= Wese n. 
—. 
Reichs-Eisenbahn-Amt. 
In Ergänzung des Schlußsatzes der Bekanntmachung vom 7. d. M.,’) betreffend die Eröffnung der Bahn- 
strecke Blieskastel-Saargemünd, wird bemerkt, daß die auf elsaß-lothringischem Gebiete belegenen, im 
Betriebe der Pfälzischen Eisenbahn-Gesellschaft befindlichen 11,7 km von dieser auch erbaut sind. 
Berlin, den 25. April 1879. 
In Vertretung: 
Körte. 
*) Central-Blatt Seite 268. 
  
6. Post= und Telegraphen-Wesen. 
Postaufträge nach der Schweiz. 
Nach einer Mittheilung der schweizerischen Postverwaltung besteht zur Zeit außer in den durch die Bekannt- 
machung vom 6. Juni 1876“7) bezeichneten Kantonen (Uri, Schwyz, Unterwalden, Zug, Appen zell 
Inner Rhoden und St. Gallen — jedoch mit Ausschluß der gleichnamigen Stadt —) auch in dem 
Kanton Graubünden kein Wechselrecht. Postaufträge nach Orten in diesem Theil des schweizerischen Gebiets, 
— — — 
“) Central-Blatt 1876 Seite 358.
	        
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