Tentral-Blatt
für das
Deutsche Reich.
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Reichskanzler· Amt.
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Zu beziehen durch alle Postanstalten und Buchhandlungen. —
Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark.
VII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 6. Juni 1879. 9 23.
Inhalt: 1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen: Verbot
einer ausländischen Druckschrift; — Ausweisung von Aus-
ländern aus dem Reichsgebiet Seite 373
2. Münz= und Bank-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung
von Reichsgoldmünzen; — Goldankäufe der Reichsbank
378
3. Finanz-Wesen: Nachweisung der Einnahmen an Zöllen
und gemeinschaftlichen Vekbrauchssteuern für das Etats-
jahr 1878/79 379
4. Eisenbahn-Wesen: Bestimmungen, betreffend die Ver-
pflichtungen der Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung
zu Leistungen für die Zwecke des Postdienstes; — Eröff-
nung der Bahnstrecke Coblenz-Ehragngg 380
5. Marine und Schifahrt: Ertheilung eines Flaggenattestes
— Beginn einer Seesteuermanns-Prüfung
6. Konsulat-Wesen: Exequatur-Ertheilnig
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen.
Das durch meine Bekanntmachung vom 17. Januar d. I. (Reichsanzeiger Nr. 15)7) erlassene Verbot der
vom kommunistischen Arbeiterbildungsverein in London herausgegebenen periodischen Druckschrift „Freiheit"
erstreckt sich auch auf diejenigen Nummern dieses Blattes, welche unter der Aufschrift „Die blutige Maiwoche“
zur Ausgabe gelangen.
Berlin, den 30. Mai 1879.
Der Reichskanzler.
In Vertretung:
Hofmann.
*) Central-Blatt S. 60; vgl. auch S. 94, 160, 225, 246, 253, 274, 295, 321, 334, 343, 356.