Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebenter Jahrgang. 1879. (7)

— 436 — 
Formular A. 
  
Zeugniß 
über die Prüfung 
zum 
Maschinisten dritter Klasse 
auf 
deutschen Seedampfschiffen. 
Der (N. N.) [Vor= und Zunamenl, geboren zu (N. N.), den . .ten ..... 18 . .„ wohnhaft in (N. N.), 
welcher nach Ablauf seines fünfzehnten Lebensjahres eine (N. N.) monatliche Lehrzeit n und 
davon (N. N.) Monate an Bord in Fahrt befindlicher Dampfschiffe zugebracht hat, hat die mit ihm an- 
gestellte Prüfung zum Maschinisten dritter Klasse (mit Auszeichnung) bestanden. 
Demselben kann daher die Befugniß zur Leitung der Maschinen von deutschen Schleppdampsschiffen 
und von solchen deutschen Seedampfschiffen, deren Fahrten sich nicht über fünfzig Seemeilen von der Küste 
erstrecken, beigelegt werden. 
den.teen 18 
Die prüfungs-Kommission. 
(Siegel.) (Unterschrift.) 
  
Formular B. 
  
Zeugniß 
über die Prüfung 
zum 
Maschinisten zweiter Klasse 
auf 
deutschen Seedampfschiffen. 
De- (N. N.) [Vor= und Zunamen], geboren zu (N. N.), den. tten 18 .., wohnhaft in (N. JN.), 
welcher nach Ablauf seines fünfzehnten Lebensjahres eine (N. N.) monatliche Lehrzeit fnn und 
davon (N. N.) Monate in einer Maschinenwerkstatt und (N. N.) Monate in dem Maschinenpersonal in 
Fahrt befindlicher Seedampfschiffe zugebracht hat, hat die mit ihm angestellte Prüfung zum Maschinisten 
zweiter Klasse (mit Auszeichnung) bestanden.
	        
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