Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebenter Jahrgang. 1879. (7)

— 439 — 
Formular F. 
  
Deutsches Reich. 
Reichswappen. 
Zeugniß 
über die Befähigung 
zum 
Maschinisten erster Klasse 
auf 
deutschen Seedampfschiffen. 
Dem bisherigen Maschinisten zweiter Klasse (N. N.) [Vor- und Zunamenl, geboren zu (N. N.), den . . ten 
...... 18..,wohnhaftin(N.N.),welcherdievorschriftsmäßigeDienstzeitalsMaschinistzweiterKlasse 
auf in Fahrt befindlichen Seedampfschiffen zurückgelegt und die mit ihm angestellte Prüfung zum Maschinisten 
erster Klasse (mit Auszeichnung) bestanden hat, wird hierdurch auf Grund der 88. 1 und 2 der Bekannt- 
machung, betreffend die Prüfung der Maschinisten auf Seedampfschiffen der deutschen Handelsflotte, vom 
die Befugniß zur Leitung der Maschinen deutscher Seedampfschiffe auf Fahrten in allen 
Meeren beigelegt. 
(Siegel.) (Firma und Unterschrift der Behörde.) 
  
63°
	        
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