Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebenter Jahrgang. 1879. (7)

Tentral-Blatt 
für das 
Deutsche Reich. 
Herausgegeben 
Reichskanzler-Amt. 
2 
  
Zu beziehen durch alle Poftanstalten und Buchhandlungen. — Pränumerations-Preis für den Jahrgang sechs Mark. 
  
  
  
  
  
  
# * *# 
VII. Jahrgang. Berlin, Freitag, den 1. August 1879. - 31. 
Inhalt: 1. ullgemeine Verwaltungs-Sachen: Errich- Fabrikation bestimmten Mineralöle; — Befugniß eines 
tung einer Reichsdruckerei in Berlin; - Ernennungen von Nebenzollamts.. 4398 
Mitgliedern der Disziplinarkammern; — Verbot einer 4. Maaß= und Gevichts-Wesen: Ergänzungen und Ab- 
ausländischen Druckschrift; — Ausweisung von Ausländern änderungen des Verzeichnisses der Eichungs-Aufsicht - 
ausdemReichsgebiete...... Seite 493 behörden und der Eichimteee 44398 
2. Münz= und Bank-Wesen: Uebersicht über die Ausprägung 2 Hemathelleien: Erkenntniß des Bundesamts für de 
von Reichs-Goldmünzen; — .Goldankäufe der Reichöbanr 6. Post= und Telegraphen-Wesen: Beitritt Bulgariens zum 
Weltpostverein; — Einführung besonderer Formulare zu 
3. Zoll= und Steuer-Wesen: Bundesraths-Beschluß, be- Weltpostkarten mit Antwort. .. 565P00 
treffend zollamtliche Behandlung von Schiffsutensilien; — 7. Eisenbahn-Wesen: Eröffnung der Personen-Haltestelle 
desgl., betreffend die Zollfreiheit der nicht für die Leuchtöl- Halensee 0P5P501 
  
  
1. Allgemeine Verwaltungs-Sachen. 
Errichtung einer Reichsdruckerei in Berlin. 
Auf Grund der Gesetze vom 15. Mai und 6. Juli (Reichs-Gesetzblatt Seiten 139 und 174/75) ist die 
Königlich preußische Staatsdruckerei in Berlin vom Reich erworben und mit der bisher unter Reichsverwaltung 
befindlich gewesenen vormals von Decker'schen Geheimen Ober-Hofbuchdruckerei zu einer Reichsdruckerei 
vereinigt worden. 
Die Verwaltung der letzteren erfolgt durch eine dem General-Postmeister unterstellte Behörde, welche 
die Bezeichnung „Direktion der Reichsdruckerei“ führt und ihren amtlichen Wohnsitz in Berlin S. W. 
Oranienstraße Nr. 92—94 hat. 
Diese Behörde übernimmt die gesammten Rechte und Pflichten der bisherigen beiden einzelnen An- 
stalten, tritt also auch in sämmtliche mit letzteren geschlossenen Verträge ein. 
Berlin W., den 29. Juli 1879. 
Der General-Postmeister. 
Stephan. 
  
70
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.