27.
28.
29.
1.
2
3.
4.
5
6
28 —
Verzeichniß
der höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaft—
liche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigt sind.
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse zur
Darlegung der wissenschaftlichen Befähigung genügt.
A. Gymnasien.
I. Königreich Preußen.
Provinz Ostpreußen.
Das Gymnasium zu Bartenstein,
7
—
*
—
Altstädtische
Friedrichs-Kollegium daselbst,
Kneiphöfische Gymnasium daselbst,
Wilhelms-Gymnasium daselbst,
Gymnasium zu Lyck,
#
= —
—
i
2 2
2
—
#
El
Braunsberg,
Gumbinnen,
Hohenstein,
Insterburg,
Gymnasium zu Königsberg
4
—
i. Pr.,
Memel,
O Rastenburg,
Rbössel,
Lilsit.
Provinz Westpreußen.
Das Gymnasium zu Conitz,
—
Culm,
Königliche Gymnasium zu Danzig,
1#
r # # U
1 *55
Städtische Gymnasium daselbst,
Gymnastum zu Deutsch-Krone,
Elbing,
Graudenz,
Marienburg,
Marienwerder,
Neustadt i. Westpr.,
Strasburg i. Westpr.
Thorn.
Provinz Brandenburg.
Das Askanische Gymnasium zu Berlin,
Französische Gymnasium daselbst,
OD Friedriche-Gymnasium daselbst,
30.
31.
32.
33.
34.
35.
36.
61.
962.
das Friedrichs-Werder'sche Gymnasium daselbst,
Friedrich-Wilhelms-Gymnasium daselbst,
= Humboldts-Gymnasium daselbst,
Joachimsthal'sche Gymnasium daselbst,
*Ghymnasium zum grauen Kloster daselbst,
-Koöllnische Gymnasium daselbst,
: Luisenstädtische Gymnasium daselbst,
Sophien-Gymnasium daselbst,
Wilhelms-Gymnasium daselbst,
Gymnasium zu Brandenburg,
die Ritter-Akademie daselbst,
das Gymnasium zu Charlottenburg,
Frankfurt a. d. Oder,
- -Freienwalde a. d. Oder,
Fürstenwalde,
- - -Guben,
- - Königsberg i. d. Neumark,
O - -Kottbus,
Küstrin,
- * Landsberg a. d. Warthe,
O7 * Luckau,
O : Neu-Ruppin,
- Potsdam,
- Prenzlau,
O OD : Sorau,
: Spandau,
- : Wittstock,
Pädagogium = Züllichau.
Provinz Pommern.
f. Das Gymnasium zu Anklam,
Belgard,
Cöslin,
OD Colberg,
"D * Demmin,
u 1
) Die mit einem “ bezeichneten Gymnasien und Progymnasi ien (A. a und B. a) sind befugt, gültige Zeugnisse über
die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst auch ihren von der Theilnahme am Unterrichte in der
griechischen Sprache dispensirten Schülern zu ertheilen, insofern letztere an dem für jenen Unterricht eingeführten Ersatzunterrichte
regelmäßig theilgenommen und entweder die Sekunda absolvirt oder nach mindestens einjährigem Besuche derselben auf Grund einer
besonderen Prüfung ein Zeugniß des Lehrerkollegiums über genügende Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben.