VI. Herzogthum Braunschweig.
1. Die Privat-Lehranstalt des Dr. Günther zu
· Braunschweig,
2. - Jakobson-Schule zu Seesen.
VII. Herzogthum Sachsen-Coburg-Gotha.
Die Handelsschule zu Gotha. "
VIII. Herzogthum Anhalt.
Das Erziehungs= und Unterrichts= Institut des
Prof. Dr. Brinckmeier zu Ballenstedt.
5K. Fürstenthum Reuß jüngere Linie.
Die Handelsschule des Dr. Amthor zu Gera.
X. Freie und Hansestadt Lübeck.
Die Realschule des Dr. G. A. Reimann (früher
von Großheim) zu Lübeck.
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XI. Freie Hansestadt Bremen.
Die Lehranstalt von C. W. Debbe zu Bremen.
XII. Freie und Hansestadt Hamburg.
1. Die Schule des Dr. H. Bock (früher Dr. I.
G. Fischer) zu Hamburg,
2. des Dr. F. Bülau daselbst,
3." von Ed. Förster (früher Dr. J.
N. Bartels und E. Foörster)
" daselbst,
4. der Gebrüder F. und W. Elitza
daselbst,
5.= des Dr. Wichard Lange daselbst,
6. - von F. L. Nirrnheim daselbst,
!—. ,= des Dr. M. Otto daselbst,
8. israelitische Stiftungsschule daselbst,
9. = Talmud-Tora-Schule daselbst,
10. .Raalschuleder reformirten Gemeinde daselbst.
D. Lehranstalten, für welche besondere Bedingungen festgestellt worden sind.
I. Königreich Preußen.
Provinz Ostpreußen.
I. Die Gewerbeschule zu Königsberg i. Pr.“)
Provinz Brandenburg.
2. Die Gewerbeschule zu Frankfurt a. d. Oder,)
3. Ö - - Potsdam.-)
Provinz Schlesien.
4. Die Gewerbeschule zu Breslau,)
5. - -Brieg,?)
6. - - Gleiwitz, 0)
7. - - - Görlitz,)
8. Q - -Liegnitz.0)
Provinz Sachsen.
9. Die Gewerbeschule zu Halberstadt.-)
Provinz Schleswig-Holstein.
10. Die Kaiserliche Marineschule zu Kiel. 1)
Provinz Hannover.
11. Die Gewerbeschule zu Hildesheim.e)
. Provinz Westfalen.
12. Die Gewerbeschule zu Bochum.“)
D) Die unter Nr. 1—9, 11—13 und 15—19 aufgeführten
Anstalten dürfen Befähigungszeugnisse denjenigen ihrer Schüler
uestelen welche nach Absolvirung der ersten theoretischen
Klasse die Reife für die Fachklasse erworben haben.
1) Diese Anstalt darf denjenigen jüngen Leuten Befähi-
gungszeugnisse ausstellen, welche die Kadetten-Eintrittsprüfung
estanden haben. «
Provinz Hessen-Nassau.
13. Die Gewerbeschule zu Cassel.“)
Rheinprovinz.
14. Die höhere Gewerbeschule zu Barmen,)
15. = Gewerbéeschule zu Coblenz,)
16. = - : Cöln,)
17. :„: Elberfeld,)
18. — - Krefeld,?
19. - Saarbrücken.e)
II. Königreich Sachsen.
Die höhere Gewerbeschule zu Chemnitz.3)
III. Königreich Württemberg.
Die mathematische Abtheilung der polgtechnischen
Schule zu Stuttgart. ) .
2) Diese Anstalt darf denjenigen ihrer Schüler Befähi-
ungszeugnisse ausstellen, welche nach Absolvirung der beiden
höheren Klassen die Reife für Selekta dargethan haben.
3) Diese Anstalt ist befugt, denjenigen ihrer Schüler Be-
fähigungszeugnisse zu ertheilen, welche in einer von einem Re-
ierungs-Kommissar abgehaltenen Schlußprüfung dargethan
Heben, daß sie den ersten (1⅛½ jährigen) und zweiten (1 jährigen)
Kursus der Anstalt durchgemacht und sich das Lehrpensum
genügend angeeignet haben.
1q) In Folge veränderter Organisation der Anstalt im Herbst
1876 aufgehoben. Die bis dahin ertheilten Befähigungszeug-
nisse derjenigen Schüler, welche der mathematischen Ubtheisund
mindestens ein Jahr lang angehört und sich das Pensum dieser
Abtheilung gut angeeignet haben, behalten Gültigkeit.
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