Full text: Central-Blatt für das Deutsche Reich. Siebenter Jahrgang. 1879. (7)

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Datum des 
  
— s - 
i Name und Stand Alter und Heimath Grund Behörde, welche die Aus- 
.. . 1 Ausweisung weisungs- 
5 des Ausgewiesenen. der Bestrafung. beschlossen hat. beschlusses. 
1. 2. I 3. 4. 5. 6. 
  
  
  
11. Anton Salme, We-41 Jahre, geboren und Betteln, nach mehrma-Königlich sächsischef2 6. Septem- 
ber und Handarbei= ortsangehörig zu Kö-iger rechtskräftiger Ver Kreishauptmann- ber d. J. 
ter, nigshain bei Rumburg, urtheilung wegen ders schaft zu Bautzen, 
Böhmen, gleichen Uebertretung 
innerhalb der letzten 
drei Jahre, 
12. Karl Nover, Nadler, 52 Jahre, aus Mastricht, Landstreichen und Ar-Königlich württember-30. Septem- 
Niederlande, beitsscheu. gische Regierung des ber d. J. 
Schwarzwaldkreises 
zu Reutlingen, 
  
  
  
  
  
  
  
2. Zoll- und Steuer-Wesen. 
—— 
Den Königlich preußischen Untersteueramte zu Schönebeck im Hauptamtsbezirke Magdeburg ist die Be- 
fugniß zur Ausfertigung von Begleitscheinen II über Sendungen von Roheisen und Heringen aus dem 
Privat-Transitlager des Speditions= und Elbschiffahrts-Komtors, Aktiengesellschaft, zu Schönebeck beigelegt 
worden. 
  
Di- Großherzoglich sächsische Steuerstelle für Ichtershausen, deren Verwaltung dem Fürstlich schwarz- 
burg'schen Steueramte zu Arnstadt bis auf weiteres übertragen ist, ist zur Abfertigung bonifikationsfähigen 
Branntweins ermächtigt und wird diese Befugniß unter der Amtsfirma: „Fürstlich schwarzburg'sches Steuer- 
amt zu Arnstadt", so lange letzteres als Bezirkssteuerstelle für Ichtershausen fungirt, ausüben. 
  
Die Königlich ungarische Regierung hat aus Anlaß des Auftretens der Reblaus in Italien die Einfuhr von 
Weinreben mit oder ohne Wurzel, Reisigen, Blättern in trockenem oder frischem Zustande, auch wenn die— 
selben nur zur Verpackung dienen, und ebenso die Einfuhr anderer Theile des Weinstocks, mit alleiniger 
Ausnahme der Trauben, aus dem Auslande bis auf weiteres verboten. « 
 
	        
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